ZitatWenn das steuertechnisch falsch wäre,...
Wenn ein Programm den Anteil in der entsprechenden Abrechnung mit Zahlungszeitpunkt ausgibt, ist doch von Seiten der Software alles richtig! Wie und wann ich die Bescheinigung einreiche, ist eine andere Frage, und um die ging es mir hier.
Ich bin davon überzeugt, dass der Hausverwalter in diesem Punkt alles richtig macht. Warum sollte das nicht der Fall sein? In der Überschrift der Bescheinigung steht nicht der Veranlagungszeitraum, sondern lediglich der Abrechnungszeitraum von Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung.