Nicht umlagefähige Kosten bei vermietete Eigentumswohnung

  • Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung, eine Verwalterfirma macht die Abrechnung. Bei den nicht umlagefähigen Posten taucht dann Instandhaltung Haus X auf, normalerweise kann ich Reparaturrechnung unter Erhaltungskosten eintragen, brauche dafür aber das Datum der Rechnung und wer das gemacht hat.

    Wenn ich das einfach nur so dort eintrage dann macht das Programm den Eintrag rot und möchte natürlich die fehlenden Daten wissen.

    Muß ich das woanders eintragen?

    Vielen Dank :)

  • Nein - Reparaturen sind nicht als Erhaltungskosten an die Mieter weiterbelastbar! Darunter fallen nur Wartungskosten. Die Verwalterfirma hat ja auch richtigerweise zugeordnet zu den nicht umlagefähigen Posten.

    Daher ist es für die Abrechnung schnuppe, wann das erfolgte. Für deine Steuererklärung ist das auch uninteressant, da du die Zahlungen einträgst (also monatliches Hausgeld und Betrag der Abrechnung im Abrechnungsjahr).