Unterhalt bedürftiger Personen: hier Kind unter 25

  • Moin,

    ich habe einen 22 jährigen Sohn der in meinem Haushalt lebt und in 2018 aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten konnte. Ein ärztliches Attest liegt nicht vor. Lediglich 2 Monate hat er vom Arbeitsamt Leistungen erhalten. Die restlichen Monate habe ich ihn unterstützt. Kindergeld haben wir nicht bekommen.

    Können wir Unterhalt bedürftiger geltend machen?

    Wenn ja... vermutlich nur in den Monaten, in denen er keine Leistungen vom Arbeitsamt erhalten hat... Oder?

    Beim Eintragen der Daten im Programm, wird automatisch angezeigt, dass ein bestimmter Kindergeldbetrag ausgezahlt wurde. Diesem soll ich einer Person zuordnen. Tatsächlich ist jedoch kein Kindergeld ausgezahlt worden. Was ist zu tun?

    Ich hoffe ich habe das einigermaßen verständlich beschrieben und freue mich auf eine Rückmeldung.

    Vielen Dank!

    LG Joomla72

    • Offizieller Beitrag

    Können wir Unterhalt bedürftiger geltend machen?

    Wenn für ihn kein Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibeträge im Rahmen des Familienleistungsausgleichs bestand, ja.


    Wenn ja... vermutlich nur in den Monaten, in denen er keine Leistungen vom Arbeitsamt erhalten hat... Oder?

    Das kommt auf deren Höhe an und wird im Rahmen der Anrechnung etwaiger eigener Einkünfte und Bezüge ermittelt.


    Beim Eintragen der Daten im Programm, wird automatisch angezeigt, dass ein bestimmter Kindergeldbetrag ausgezahlt wurde. Diesem soll ich einer Person zuordnen. Tatsächlich ist jedoch kein Kindergeld ausgezahlt worden. Was ist zu tun?

    Dann hat das Programm festgestellt, dass nach Deinen bisher getätigten Angaben ein Anspruch auf Kindergeld besteht und das alleine ist maßgeblich. Genau deshalb sollte auch immer zeitnah Kindergeld beantragt werden. Du solltest also Deine Angaben insoweit noch einmal überprüfen. Ohne bereinigte Screens kann man hier nicht mehr sagen.