Was sind "Sonstige uns nicht bekannte Verrechnungen des Finanzamts"

  • Bei der Prüfung des Steuerbescheides sieht bei mir eigtl. alles ganz ok aus. Was ich nicht verstehe ist der Betrag, der unter "Sonstige uns nicht bekannte Verrechnungen des Finanzamts" angezeigt wird (Betrag ist ähnlich hoch wie die Nachzahlung). Was werden üblicherweise unter "Sonstige uns nicht bekannte Verrechnungen des Finanzamts" für Beträge aufgelistet, jemand hier zufällig eine Ahnung? Sind das möglicherweise Steuervorauszahlungen? Kann ich das - außer direkt vom Steuerbescheid der per Post ankommt - online sonst irgendwo einsehen (bin aktuell für mehrere Wochen im Urlaub und wüsste das gerne jetzt schon)?

    • Offizieller Beitrag

    Steuervorauszahlungen sollten doch im Programm unter der gleichnamigen Eingabemaske erfasst sein. Ansonsten können das Verrechnungen innerhalb der Steuerabrechnung oder auch Verrechnung aus Guthaben/Rückständen aus anderen Steuerbescheiden/Verwaltungsakten des Finanzamts sein. Aber was dahinter steht, kann man doch aus den Zahlen errechnen. Ab und an ist auch noch ein hinweis in der Erläuterungen zum Bescheid enthalten.

  • Ich hatte gestern auch die elektronische Mitteilung erhalten. Auch bei mir waren "Sonstige uns nicht bekannte Verrechnungen des Finanzamts" ausgewiesen. Heute kam der Bescheid per Post. Hier die Auflösung:


    Bei den "Sonstige uns nicht bekannte Verrechnungen des Finanzamts" handelt es sich um die neue Steuervorauszahlung der Quartale 1-3, die zum nächsten wiederkehrenden Termin fällig wird und auf Grundlage des letzten Bescheides angepasst wurde.


    Hat also alles seine Richtigkeit und es versteckt sich (zumindest in meinem Fall) keine böse Überraschung dahinter.

  • Leider ist hier kein Hinweis in den Erläuterungen zum Bescheid enthalten. Auch erschließt sich für mich aus der Höhe des Betrages nicht im Detail was dahinter stecken könnte. Kann es sich hier um Umsatzsteuer für eine freiberufliche Tätigkeit handeln die hier unter "Sonstige uns nicht bekannte Verrechnungen des Finanzamts" angezeigt wird?

    Eigentlich sollte das aber nicht der Fall sein, da die Einnahmen auch in den letzten Jahren noch im Rahmen der Kleinunternehmerregelung sind. Die Höhe des Betrages könnte aber so ungefähr hinkommen.

  • Wenn es solche Verrechnungen betrifft, hast du einen Verrechnungsbescheid vom Finanzamt erhalten (Umbuchung von ... auf).