Unterjähriges Arbeiten bei begonnenem Studium

  • Hallo,


    ich habe im letzten Jahr im September mein Studium begonnen und vorher in Vollzeit gearbeitet.

    Während des Studiums lebe ich von Ersparnissen und habe kein Einkommen.

    Ich nutze den elektronischen Steuerabruf und die Steuerbescheinigung von Januar bis September ist erfasst.


    Soweit ich weiß ist die Einkommenssteuer auf das ganze Jahr angesetzt, da ich aber vier Monate weniger gearbeitet habe müsste ich ja etwas zurückbekommen.

    Ich weiß leider nicht wie ich das geltend mache.


    Macht das Finanzamt das selbst anhand der Lohnsteuerbescheinigung?

    Gibt es ein Funktion dafür?

    Muss ich es in den ergänzenden Angaben erwähnen?


    Beste Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Die Grundtabelle (Splittingtabelle bei Veranlagung von Ehegatten/Partnern) ist eine Jahrestabelle, da es sich bei der Einkommensteuer um eine Jahressteuer handelt. Die Lohnsteuer mit ihren monatlichen Lohnsteuertabellen ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer und im Prinzip eine Art Vorauszahlung auf Deine voraussichtliche Jahressteuerschuld.


    Dein Ergebnis solltest Du bei Nutzung eines Steuerprogramms, gleich welchen Anbieters, unmittelbar nach Fertigstellung aller Eingaben in der Steuerberechnung sehen.

  • Hallo miwe4,


    vielen Dank für deine Hilfe. Ich habe jetzt alle Eingaben getätigt und die Vorauszahlung hat keinen Einfluss auf das Ergebnis in meiner Anwendung "buhl.de/steuer-web". Im Punkt weitere Ausgaben-> Steuervorrauszahlungen soll ich Daten anhand meines Vorauszahlungs-Bescheids eintragen. Den habe ich allerdings nicht.


    Sollte ich diesen beantragen? Oder selbst Daten ermitteln, damit das Finanzamt dies prüft?


    Beste Grüße

  • Wenn du keine Vorauszahlungen hattest im abgelaufenen Jahr, musst du auch nichts eintragen! Die auf der Lohnsteuerbescheinigung deines AG eingetragenen gezahlten Steuern werden automatisch übernommen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe jetzt alle Eingaben getätigt und die Vorauszahlung hat keinen Einfluss auf das Ergebnis in meiner Anwendung "buhl.de/steuer-web". Im Punkt weitere Ausgaben-> Steuervorrauszahlungen soll ich Daten anhand meines Vorauszahlungs-Bescheids eintragen.

    Bitte einmal genau lesen:


    Die Lohnsteuer mit ihren monatlichen Lohnsteuertabellen ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer und im Prinzip eine Art Vorauszahlung auf Deine voraussichtliche Jahressteuerschuld.

    Beim Arbeitnehmer ist das die Lohnsteuer, bei anderen Einkunftsarten ggf. durch Vorauszahlungsbescheid festgesetzte Vorauszahlungen zur ESt. Hat man beides, kann auch beides gegeben sein. Bei Dir sollte aber nur die Lohnsteuer laut Lohnsteuerbescheinigung gegeben sein, deren Sinn ich Dir mit den hier noch einmal zitierten Worten erläutern wollte.