Absetzen von Renovierung/Instandsetzung nach Mietverhältnis

  • Hallo Forum,


    meine Frau und ich haben vergangenes Jahr ein Haus gekauft. Die Überschrebung erfolgte aber erst im Februar 2019. Das Haus war vermietet, dem Mieter haben wir gekündigt udn er ist im Mai ausgezogen.

    Nach dem Auszug mussten wir das Parkett im Wohnzimmer wegen Wasserschaden ersetzen. Ein Teil der Kosten wurde von der Versicheurng des Mieters übernommen. ca. 5 tsd. €

    Ausserdem hatten wir im OG einen leichten Wasserschaden, Dachfenster musste auch getauscht werden. ca 1,5 tsd. €r

    Zusätzlich haben wir Türen ersetzt, teilweise war noch einfachglas in den Türen. 3 tsd. €

    Die Rolläden erneuert inkl. Motor und Funksteuerung, einbruchsicher. 6 tsd. €

    Ein Bad komplett umgebaut und renovert., barrierefrei 35 tsd. €

    Allgemeine Handwerkerarbeiten inkl Elektro 15 tsd. €


    Das Programm erlaubt mir nun alles als Aufwand im Rahmen des Mietverhältnisses anzugeben, demnach anrechenbar.

    Meine Recherche wiederum sagt mir, dass ich nur die Handwerkerleistungen als Haushaltsnahe Dienstleistungen angeben kann.


    Was stimmt denn nun?


    Kann ich die Beträge bei "Erhaltungsaufwendungen" angeben?


    Und wie kann ich Anschaffungskosten ansetzen?


    Danke für eure Unterstützung

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm erlaubt mir nun alles als Aufwand im Rahmen des Mietverhältnisses anzugeben, demnach anrechenbar

    Weil das Programm, welches auch immer es sein mag, Deine Vermietungsabsicht nicht prüfen kannst und Du diese mit Deiner Eingabe quasi unterstellst.


    Nach dem Auszug mussten wir das Parkett im Wohnzimmer wegen Wasserschaden ersetzen. Ein Teil der Kosten wurde von der Versicheurng des Mieters übernommen. ca. 5 tsd. €

    Und die Kaution stand doch sicherlich auch noch zur Verfügung. Sofern Erstattung und Kaution als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung (V+V) angesetzt, sind die darauf entfallenden Kosten bis zu dieser Höhe als Werbungskosten abziehbar. Ist nichts in den Einnahmen enthalten, ist auch insoweit nichts mehr absetzbar.


    Meine Recherche wiederum sagt mir, dass ich nur die Handwerkerleistungen als Haushaltsnahe Dienstleistungen angeben kann.

    Genau. Mangels Vermietungsabsicht sind in diesem Zusammenhang keine Werbungskosten zu V+V ansetzbar. Die Kosten für Lohnbestandteile sind nach den Regelungen des § 35a EStG absetzbar.


    Das Programm

    Ich habe den Thread einfach mal auf blauen Dunst verschoben. ;)