Hotelkosten im Voraus auf Bankkonto ohne Rechnung

  • Hallo zusammen,


    ich nutze WISO Mein Büro nun schon seit einiger Zeit und habe nun eine Frage, die sich mit dem Thema Hotelkosten und Abbuchung auf dem Bankkonto vor Rechnungsstellung befasst.


    In 3 Monaten fahre ich auf einen Kongress (im Inland), wofür ich das Hotel nun schon gebucht habe.

    Die Kosten für das Hotel wurden bereits heute auf meinem Bankkonto abgebucht, eine Rechnung des Hotels liegt mir noch nicht vor, diese erhalte ich erst bei der Abreise in 3 Monaten.


    Wie gehe ich mit der Bankkonto Zahlung nun um? Kann ich die Kosten schon auf das SKR03 Konto 4676 "Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand" buchen (ich bin Einzelunternehmer)? Oder muss das erst auf eine Art "Vorauszahlungskonto"? Wie sieht das mit der Vorsteuer aus (7%)? Ist diese schon abzugsberechtigt, oder erst mit Rechnungsstellung?


    Ich freue mich auf Tipps :)



    Viele Grüße

    dannyt

  • Moin,


    es handelt sich dabei ja um eine Anzahlung; daher wäre m. E. das Konto 151x buchen - ohne Vorsteuer, da Dir die Rechnung ja noch nicht vorliegt. Wenn Du dann die Reise erfolgreich überstanden hast, würde ich eine Umbuchung auf die Reisekosten, dann gesplittet nach den Steuersätzen (Übernachtung vs. Frühstück) , also 4676 an 151x buchen :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Wie sieht das mit der Vorsteuer aus (7%)? Ist diese schon abzugsberechtigt, oder erst mit Rechnungsstellung?

    § 15Umsatzsteuergesetz (UStG) Vorsteuerabzug


    Zitat

    (1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
    1.die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;

  • es handelt sich dabei ja um eine Anzahlung; daher wäre m. E. das Konto 151x buchen

    Danke für Deine Antwort maulwurf23!

    In meinem WISO Mein Büro finde ich die 151*er Konten leider nicht.

    Auch unter Stammdaten - Finanzbuchhaltung - Kontenplan bearbeiten kann ich diese Konten nicht finden. Dort finde ich lediglich die 171*er Konten, die sind aber ja debitorisch und nicht kreditorisch.

    Sind die Konten standardmäßig in MB nicht enthalten? Bzw. kann ich die Konten nachträglich hinzufügen?


    Wie sieht das mit der Vorsteuer aus (7%)? Ist diese schon abzugsberechtigt, oder erst mit Rechnungsstellung?

    § 15Umsatzsteuergesetz (UStG) Vorsteuerabzug

    Danke :)

  • Danke Dir :)


    Leider arbeite ich nicht mit diesem Programm; wenn Du diese nicht "sichtbar stellen" kannst - welchen Kontenrahmen verwendest Du ? Evtl. umstellen auf SKR03 ... sonst ginge auch die Buchung auf ein anderes Verrechnungskonto - diese Buchungen sind ja (erstmal, bei der Zahlung) nicht ergebnisrelevant :)

  • Hallo dannyt,


    maulwurf23 hat nicht berücksichtigt, dass EÜR vorliegt (oder hab ich gerade ein Brett vor dem Kopf?). Die Antwort gilt für Bilanzierer. Deshalb gibt es das Konto auch nicht in WISO MB (ist jedenfalls meine Vermutung), in jedem anderen Buchhaltungsprogramm schon. Nun ist das in Deinem Fall nicht so wild, weil wir in 3 Monaten immer noch das Jahr 2019 haben, aber wenn zwischen Rechnungsstellung und Anzahlung ein Jahreswechsel liegen würde, würdest Du bei einer Prüfung auf den Kosten in Bezug auf die gewinn- und steuermindernde Wirkung sitzen bleiben. Denn in dem Jahr der Zahlung, wo es gewinnmindernd wäre, würdest es nicht absetzen (stattdessen würde sie auf dem Anzahlungskonto ohne Wirkung "herumliegen"). Im nächsten Jahr würde der Prüfer die Ausgabe wieder auf den Gewinn drauf schlagen.


    Die Zahlung ist in der EÜR gewinnmindernd (und nicht die Leistung), die Vorsteuer darf aber erst mit Vorliegen der Rechnung abgesetzt werden. Insofern würde ich immer erst versuchen, das Hotel zur vorherigen Ausstellung der Rechnung zu bewegen. Tut es das nicht, dann musst Du wohl in den sauren Apfel beißen und hast eben etwas mehr Aufwand in der Buchhaltung.


    Wie kann man das in WISO MB umsetzen?

    1)Die Zahlung wird auf das schon von Dir genannte Konto 4676 "Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand" gebucht, aber OHNE Vorsteuer (im Feld Steuersatz "Umsatzsteuerfrei (Einkauf)").

    2) Nach Erhalt der Rechnung musst Du (jedenfalls wenn Du die Vorsteuer erhalten möchtest) ins Verrechnungskonto umbuchen, also die alte Buchung quasi "stornieren" und stattdessen mit USt neu buchen. Also den gleichen Betrag ohne Umsatzsteuer mit positivem Vorzeichen (=Einnahme!) auf 4676 buchen und dann am auf 4676 gemäß der Rechnung. Beides taggleich. Achte unbedingt auf die steuerrechtliche Problematik der Verpflegung (Frühstück nicht absetzbar usw.)!

  • Deshalb gibt es das Konto auch nicht in WISO MB (ist jedenfalls meine Vermutung), in jedem anderen Buchhaltungsprogramm schon.

    auch nicht in der Bu-Variante 3 wo aus annähernd 500 Konten geschöpft werden kann?

    Zitat

    Variante 3 schließlich basiert auf einem umfangreichen Datev-„Kontenrahmen“: Bei annähernd 500 Konten schöpfen Sie damit buchhalterisch aus dem Vollen. Darüber hinaus können Sie statt des voreingestellten Datev-Standardkontenrahmen SKR03 jetzt auch den Alternativ-Kontenrahmen SKR04 nutzen.


    Aber Du hast schon recht. Es fand ein "nachweisbarer Geldfluss" statt und der ist in der EÜR ausschlaggebend.

    Die jeweilge Vorsteuer 19% (wenn Frühstück enthalten) u. 7% Übernachtungsaufwand kann natürlich erst mit Erhalt der Rechnung gezogen werden.


    Ob hier der Weg über Stornieren und neu Buchen gegangen wird, oder die VSt. "händisch" gebucht wird z.B. 4676 an 1571 und 4672 an 1576 bleibt sich gleich, bzw. kommt darauf an, ob in MeinBüro "freies Buchen" möglich ist.

  • Auf jeden Fall sollte man die Hotelkosten im voraus berechnen. Das ist doch sonst nur Stress, man sollte sich für so ziemlich alles ein Budget setzen. Ansonsten läuft man Gefahr zu viel auszugeben oder sich ständig Sorgen zu machen. Das hört sich meiner Meinung nach nicht besonders entspannend an. Dann kann man den Urlaub auch komplett sein lassen. Meine Familie ist sehr gerne in der malerischen, kleinen Altstadt von Hallenberg. Dort gibt es ein wunderbares Wellnesshotel, welches wir alle sehr zu schätzen wissen.

  • Und was für eine Frage hast du hier bei einem mehr als zwei Jahre alten Tread? Das Statement hat doch mit der Programmbedienung Null zu tun.