WISO erkennt nicht, dass ausschließlich Versorgungsbezüge vorliegen

  • Ich habe mal eine Frage an das Team:

    Ich bin Pensionär, neben dem Werbungskosten-Pauschbetrag von EURO 102,00 wird mir zusätzlich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von EURO 1.000,00 mit angesetzt. Hier ist mir nicht klar warum. WISO muss doch erkennen, dass ausschließlich Versorgungsbezüge vorliegen, auch wenn die Beträge in den Zeilen 3 und 8 der LSt-Bescheinigung differieren. Ferner wird neben dem Versorgungsfreibetrag noch ein Altersentlastungsbetrag errechnet, das ist doch Blödsinn.

    Neben den Versorgungsbezügen gibt es noch geringe Mieteinnahmen von unter EURO 1.000,00, diese können ja nun keinen Altersentlastungsbetrag von deutlich über EURO 1.000,00 hervorrufen. Meiner Meinung nach habe ich nichts falsch gemacht. Ist dies ein Programmfehler:?:Ich hatte dieses Problem bereits in den Jahren 2016 + 2017 und habe bislang keine Lösung gefunden.

    • Offizieller Beitrag

    Hier ist mir nicht klar warum. WISO muss doch erkennen, dass ausschließlich Versorgungsbezüge vorliegen, auch wenn die Beträge in den Zeilen 3 und 8 der LSt-Bescheinigung differieren.

    Weil dann insoweit offensichtlich auch Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis zu berücksichtigen ist, für das eben der "normale" Arbeitnehmer-Pauschbetrag greift (§ 9a Einkommensteuergesetz (EStG) Pauschbeträge für Werbungskosten).


    Ferner wird neben dem Versorgungsfreibetrag noch ein Altersentlastungsbetrag errechnet, das ist doch Blödsinn.

    Dann liegen offensichtlich neben dem vorgenannten Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis noch positive Einkünfte aus anderen Einkunftsarten vor - § 19 Einkommensteuergesetz (EStG).


    Neben den Versorgungsbezügen gibt es noch geringe Mieteinnahmen von unter EURO 1.000,00, diese können ja nun keinen Altersentlastungsbetrag von deutlich über EURO 1.000,00 hervorrufen.

    In die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (§ 24a Einkommensteuergesetz (EStG) Altersentlastungsbetrag) schauen und (nach)rechnen. ;)


    Ist dies ein Programmfehler

    Mit 100%iger Sicherheit ist es das nicht.


    Ich hatte dieses Problem bereits in den Jahren 2016 + 2017 und habe bislang keine Lösung gefunden.

    Dann waren die Zahlen eben ähnlich oder Du hast denselben Eingabefehler

  • Miwe ...


    Ich muss Dir auch mal ein Lob aussprechen ...


    Deine Erklärung ist wirklich gut ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Freut mich zu hören. :)

    Bemühen tue ich mich ja immer, klappt wohl nur nicht immer. :(

  • Leider hilft mir Deine Antwort nicht weiter, die Punkte hatte ich auch selbst schon geprüft. Wie auch schon in den beiden letzten Jahren wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von EURO 1.000,00 als auch der Altersentlastungsbetrag vom Finanzamt nicht anerkannt (was auch richtig ist), da ich ja Vollpensionär bin. WISO schließt vermutlich aufgrund der Tatsache, dass der Bruttoarbeitslohn in Zeile 3 deutlich höher ist als die Versorgungsbezüge in Zeile 8 der LSt-Bescheinigung auf ein aktives Arbeitsverhältnis. Dies liegt definitiv aber nicht vor, ich bin deutlich über 70 und habe als Berufsgruppe und Tätigkeit Pensionär im Ruhestand angegeben. Das Land NRW weißt es, aus welchen Gründen auch immer, jedoch so aus.

    • Offizieller Beitrag

    Leider hilft mir Deine Antwort nicht weiter, die Punkte hatte ich auch selbst schon geprüft. Wie auch schon in den beiden letzten Jahren wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von EURO 1.000,00 als auch der Altersentlastungsbetrag vom Finanzamt nicht anerkannt (was auch richtig ist), da ich ja Vollpensionär bin.

    Auch ein (Voll)pensionär kann Nachzahlungen für frühere Jahre aus diversen Gründen bekommen. Da gibt es diverse Gründe.


    WISO schließt vermutlich aufgrund der Tatsache, dass der Bruttoarbeitslohn in Zeile 3 deutlich höher ist als die Versorgungsbezüge in Zeile 8 der LSt-Bescheinigung auf ein aktives Arbeitsverhältnis.

    Natürlich tut es das. Was soll es denn auch anderes sein? Was soll denn der Differenzbetrag Deiner Meinung nach anderes darstellen?


    Das Land NRW weißt es, aus welchen Gründen auch immer, jedoch so aus.

    Und mit welcher Begründung? Also noch einmal, worin liegt der Differenzbetrag begründet?


    Wenn der Betrag laut Ziffer 8 der Lohnsteuerbescheinigung kleiner ist als der Betrag laut Ziffer 3 der Lohnsteuerbescheinigung kann das Programm gar nicht anders rechnen, da nur so zutreffend. Für womöglich unzutreffende Angaben auf einer Lohnsteuerbescheinigung kann kein Steuerprogramm etwas. Also stellt sich nach wie vor die Frage, worauf dieser Mehrbetrag begründet ist.


    Mit Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung hat das LBV NRW in der Tat ein Problem und weißt seit einer Programmumstellung vor ein paar Jahren teilweise falsche Beträge aus. Diese wirken sich aber in 99,99% der Fälle nicht aus und spielen ja auch bei Deinem Problem keine Rolle.