Richtige Adressierung einer Rechnung an Restaurant

  • Hallo liebes Forum,


    ich tue mich gerade bei folgendem Fall schwer.


    Es soll eine Rechnung an ein Restaurant geschrieben werden.

    Auf der Webseite im Impressum steht:

    Restaurant XY
    Inhaber: Max Mustermann
    Str....
    Plz... Ort....


    Meine Frage ist: Wie lege ich den Kunden richtig in MB an?


    Idee 1:


    Ich lasse das Zusatzfeld leer und wähle einen Haupt-Ansprechpartner aus.

    In der Rechnung steht dann Restaurant XY, Herrn ....


    Idee 2:

    Ich trage in das Zusatzfeld "Inhaber: XYZ" ein und wähle keinen Haupt-Ansprechpartner aus.

    In der Rechnung steht dann Restaurant XY, Inhaber: XYZ ....


    Ich tendiere eher zu Vorschlag 2, jedoch ist es dann nicht mehr 100% Deckungsgleich mit der Angabe im Impressum.

    Weiß jemand von Euch ob es dennoch in Ordnung ist oder sollte zwingend "Inhaber XY" in die Rechnungsanschrift mit rein.


    Eventuell ist es eine Kleinigkeit aber ich frage zur Sicherheit nach, ehe ich etwas falsch mache :)


    Vielen Dank Euch! :)

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Einfach Restaurant xyz ...und Adresse reichen.

    NEIN! Das Restaurant ist KEIN Unternehmen im juristischen Sinne, also keine natürliche oder juristische Person - genau deshalb muss der Unternehmer im Impressum genannt werden.. Leistungs- und Rechnungsempfänger ist der Inhaber! Das Restaurant kannst Du weglassen (dessen Name ist nur "Schall und Rauch"), aber möglicherweise möchte das der Inhaber nicht, damit man sieht, dass es sich um eine Rechnung zu seiner selbständigen Tätigkeit handelt. Das Wort "Inhaber" ist juristisch ebenfalls völlig irrelevant, so wird es aber im Falle der Nennung des Restaurants als Adressat wieder klarer.


    Technisch gibt es da keine wirklich gute Lösung, jedenfalls dann nicht, wenn man die Person im Textbaustein auch persönlich ansprechen möchte. Merkwürdigerweise ist WISO Mein Büro, welches als Zielgruppe vor allem die Einzelunternehmen hat, nicht darauf vorbereitet, dass diese Kunden haben, die ebenfalls Eineilunternehmen sind.

  • NEIN! Das Restaurant ist KEIN Unternehmen im juristischen Sinne, also keine natürliche oder juristische Person

    Leistungs- und Rechnungsempfänger ist der Inhaber!

    § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG besagt

    Zitat

    den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,

    insofern hast Recht.

    also


    Restaurant Pizzeria Adolpho

    Giano Adolpho

    Lasagnestr. 99


    47212 Parma

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