Verlustvortrag in 2015. Einkommensteuererklärung 2018 bereits bestandskräftig

  • Hallo,


    ich hätte eine Frage zur Einkommensteuererklärung/Verlustvortrag.


    Ich hatte von 2014-2018 ein Studium (Zweitausbildung) absolviert. Im November 2018 habe ich mit dem Arbeiten angefangen.


    Ich habe (leider dumm von mir) bereits meine Einkommensteuererklärung vor einiger Zeit abgegeben. Am 13.06.2019 habe ich den Steuerbescheid zu 2018 erhalten und die Einspruchsfrist war am 17.07.2019 und ist somit beendet.


    Am 30.06.19 habe ich die Einkommensteuererklärung der vergangenen Jahre gemacht.


    Heute habe ich für das Jahr 2015 einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2015 in Höhe von 540€ erhalten.


    Hierzu meine Frage(n):

    • Wird der Verlust automatisch vom Finanzamt für die darauffolgende Jahre übernommen und entsprechend kumuliert?
    • ...oder muss ich für die weiteren Jahre (2016, 2017) den Verlust hier eintragen:

    • Falls ich es selbst eintragen muss --> Verfällt dieser Verlust zum Jahr 2018, da der Steuerbescheid bereits bestandskräftig ist?
    • ...oder wird dieser vom Finanzamt automatisch "korrigiert"?


    Ich bedanke mich bereits für die Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe (leider dumm von mir) bereits meine Einkommensteuererklärung vor einiger Zeit abgegeben.

    Die Reihenfolge der Abgabe der Erklärungen spielt in dem ganzen Verfahren keinerlei Rolle. Vielleicht auch einfach einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.


    Am 13.06.2019 habe ich den Steuerbescheid zu 2018 erhalten und die Einspruchsfrist war am 17.07.2019 und ist somit beendet.

    Ebenfalls absolut irrelevant, da der § 10d EStG in seinem Absatz 2 eine eigenständige Berichtigungsvorschrift beinhaltet. Du solltest einmal einen Blick in diese gesetzliche Vorschrift werfen.


    Am 30.06.19 habe ich die Einkommensteuererklärung der vergangenen Jahre gemacht.


    Heute habe ich für das Jahr 2015 einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2015 in Höhe von 540€ erhalten.

    Dann sind nur noch die Veranlagungen für die Jahre 2016 und 2017 abzuwickeln bzw. abzugeben, damit ein etwaig verbleibender Verlustvortrag auf den 31.12.2017 gesondert festgestellt werden kann. Das Prozedere ergibt sich auch aus dem § 10d EStG und wurde von uns schon oft erläutert.