Hallo zusammen,
ich wollte beim Eintrag eines Gewinns aus der AUFLÖSUNG einer GmbH den Eintrag bei Teileinkünfteverfahren machen.
Da ist aber nur ein VERÄUSSERUNGSgewinn vorgesehen.
(Empfänger ist Privatperson mit 100%igem Anteil.)
Jetzt bin ich irritiert, ob das analog angewendet werden kann oder zwei Paar Stiefel sind ?
Es soll wenn möglich nicht mit Abgeltungssteuer versteuert werden.
Danke für Hinweise