Teileinkünfteverfahren bei Auflösungsgewinn einer GmbH?

  • Hallo zusammen,


    ich wollte beim Eintrag eines Gewinns aus der AUFLÖSUNG einer GmbH den Eintrag bei Teileinkünfteverfahren machen.

    Da ist aber nur ein VERÄUSSERUNGSgewinn vorgesehen.

    (Empfänger ist Privatperson mit 100%igem Anteil.)

    Jetzt bin ich irritiert, ob das analog angewendet werden kann oder zwei Paar Stiefel sind ?:/
    Es soll wenn möglich nicht mit Abgeltungssteuer versteuert werden.


    Danke für Hinweise

  • Die Frage ist, ob hier überhaupt das Teileinkünfteverfahren gilt, wenn die Anteile privat gehalten werden. Zumal hier doch ein genau definiertes Verfahren vorgesehen ist: die GmbH ermittelt den Gewinn in der Schlussbilanz. Dieser wird dann ausgeschüttet und ist für dich doch dann ein Mix aus Kapitalrückzahlung und Dividende. Du solltest hier - da hier einiges zu beachten ist, auch bei der GmbH - eine fachlich befugte Person zu Rate ziehen.

  • Oh, ich war lange nicht da, Thema noch aktuell.

    Die fachliche befugte Person ist noch am Nachdenken, ich wollte rechnerisch schon mal das Ergebnis sehen.

    Die Rückzahlung der Einlage ist steuerfrei, der Rest Liqudiationsgewinn.

    Inzwischen habe ich rausgefunden, dass ggf auf Antrag das Teileinkünfteverfahren anstelle der Abgeltungssteuer anzuwenden ist

    Das käme mir gelegen. Hoffentlich weiß das die fachlich befugte Person auch; er hatte noch nie einen mit Gewinn :)

  • Anscheinend habt ihr euch ja schon hier mit dem Thema befasst, wenn auch ein wenig anders....


    Eingabe der Steuerbescheinigung einer GmbH-Beteiligung wenn das Teileinkünfteverfahren gewählt werden soll?


    Ich stehe vor einem kleinen Rätsel....Ich habe eine Steuerbescheinigung bei der bereits die Kapitalertragssteuer von 25% einbehalten wurde....wo gebe ich denn nun beim Programm WiSo Sparbuch ein, dass ich das Teileinkünfteverfahren wählen möchte (bzw. wo wird überprüft, ob das günstiger für mich ist?). Muss/kann ich die Kapitalerträge einfach um 40% reduzieren?

    Oder muss ich das eventuell unter einer anderen Maske eingeben? Bisher habe ich die Einkünfte unter "Zinsen und Kapitalerträge" erfasst.

    Vielen Dank

  • Das ist genau meine (weitere) Frage, wo ich das eingebe, habe aber die Software jetzt nicht offen.

    Du kannst es auf Antrag so machen, ob man das jetzt dem Finanzamt mitteilt oder durch schlüssiges Handeln sprich Eintrag in der richtigen Maske macht, weiß ich auch noch nicht. Ich hoffe, dies in ca drei Wochen zu wissen.

    Was Dir aber das FA nicht abnimmt ist die Frage, ob es für Dich günstiger ist, aber dafür gibt es ja die Steuersoftware :)

    Die automatische Prüfung ist m.W. nur bei der generellen Günstigerprüfung der Kapitaleinträge der Fall.

  • Mit etwas Suche findet man das schon!

    Bei den Kapitalerträgen gibt es den Punkt übrige - dort muss man (sicher etwas verwirrend) dann als Art des Kapitalertrags auf "ausländische Dividenden und andere Anteile - Zeilen 15 oder 25) gehen. Dann erscheinen die notwendigen Felder. Zeile 25 ist hier das "Zauberwort"

  • Bei Zeile 25 war ich auch schon mal , aber da soll es ja generell der tariflichen Einkommensteuer unterworfen werden :/

    Das ist doch nicht Teileinkünfteverfahren (nur 60% des Betrages) ? Oder doch ?
    Die Zeile 25 ist doch in Verbindung mit Zeile 24?

  • Ich gebe in Zeile 26 (Anlage Kap) beispielsweise 10.000 € ein.

    Und zwar als Auswahl der Möglichkeiten die letzte: §32d Abs.2 EStG

    In der Berechnung stehen dann unter "Einkünfte aus Kapitalvermögen" genau diese 10.000 €

    lediglich mit dem Hinweis, dass Anspruch auf den Sparer-Pauschbetrag bestünde.

    Also gehen m.E. die 10.000 voll in die Steuerberechnung ein.


    Was mache ich falsch ?

  • Du musst an das Ende der Steuerberechnung gehen - dort wird dann aufgeteilt für die Berechnung. Nich timmer schon nach einem Viertel der Seite aufhören zu lesen!

  • Tut mir leid, da ist absolut nichts zu sehen.

    Müsste ja dann bei/nach der Übesrchrift: Tarifliche Einkommenssteuer sein ?

    Auch in den Erläuterungs- und separaten Berechnungsseiten müsste doch die 60%-Berechnung irgendwo auftauchen ?

    Bin ratlos

    • Offizieller Beitrag

    Müsste ja dann bei/nach der Übesrchrift: Tarifliche Einkommenssteuer sein ?

    Diese Ratespiele ohne jedweden bereinigten Screen sind wirklich ermüdend, deshalb habe ich mich bisher herausgehalten.


    ob der Eintrag in Zeile 26 zu 100% oder zu 60% angerechnet wird

    Sieht man ja auch, wenn man das Teileinkünfteverfahren mit einem Klick auswählt:



  • Entschuldigung - es muss ja auch Zeile 26 sein.

    Hallo miwe4, deshalb bin ich in Zeile 26 gegangen und nicht in Zeile 25.
    Und die Frage, die aber dann wohl doch nur der StB beantworten kann, ist, ob ich - so wie in Deinem Beispiel wo es um lfd Erträge einer Beteiligung geht - auch den Liquidationsgewinn erfassen kann.