Vielleicht solltest du noch einmal ganz vorne beim Sachverhalt anfangen. Wenn Du als wesentlich Beteiligter einer GmbH, was bei den von Dir genannten 100% wohl unstreitig ist, diesen Anteil veräußerst, dann sind wir doch wohl aufgrund des § 17 EStG eher doch bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb i.S. § 15 EStG, denen eben dieser Sachverhalt dann gleichzustellen ist. So zumindest lese ich den Sachverhalt. Und dann ist der Eintrag bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb ganz einfach. Aber das sollte Dir doch, wie von @nesciens oben schon erwähnt, eigentlich Dein Steuerberater erläutert haben.
Teileinkünfteverfahren bei Auflösungsgewinn einer GmbH?
- Eliza
- Erledigt
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Es muss nicht zwingend eine 100%-Beteiligung vorliegen. Bei Angestellten gibt es Sonderregelungen, dann liegt kein Fall des § 17 EStG vor.
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ich wollte beim Eintrag eines Gewinns aus der AUFLÖSUNG einer GmbH den Eintrag bei Teileinkünfteverfahren machen.
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(Empfänger ist Privatperson mit 100%igem Anteil.)
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So, der Steuerberater war da - wir haben uns "geeinigt" Teileinkünfteverfahren.
Anlage Kap: 1 in Kästchen in Zeile 24 und Betrag in Zeile 25