Anteilige Nebenkosten in einer Wohngemeinschaft. Wie eingeben?

  • Hallo zusammen,


    ich habe unter "Nebenkosten- und Hausgeldabrechnung" die haushaltsnahen Dienstleistungen so eingegeben wie sie auf unserer Abrechnung stehen.

    Dann habe ich unter "Sonstige Angaben" -> "Angaben zum Haushalt" den gemeinsamen Haushalt eingetragen.


    Ist der Anteil, den ich dort eintragen kann, nur zur Info fürs Finanzamt oder verwendet das Steuer-Sparbuch diesen Anteil auch zur Berechung der tatsächlichen Beträge

    Ich würde jetzt annehmen, dass ich mit dem Anteil steuern kann wieviel Steuer Sparbuch von den unter "Nebenkosten- und Hausgeldabrechnung" eingetragenen Beträgen wirklich einreicht. Oder muss ich die Beträge passend zum Anteil selbst berechnen?


    Da das Programm die erwartete Erstattung nicht verändert, wenn ich den Prozentsatz ändere, gehe ich davon aus, dass ich selber rechnen muss. Möchte mich aber vergewissern.


    Viele Grüße

    sebingel

  • etwas unklar - aber ich vermute, dass Sie in einer selbstgenutzten ETW wohnen und eine Wohngeldabrechnung für 2018 bekommen haben? Bei guten Verwaltern werden die auf Ihre ETW angefallenen Beträge, die gem. § 35a EStG abzugsfähig sind, gesondert ausgewiesen.


    Hilft das?


    Lia

  • Hallo lialia,


    Nein. Es geht um meinen Anteil der abzugsfähigen Beträge in einem gemeinsamen Haushalt (sprich Wohngemeinschaft). Und ob ich den manuell berechnen muss oder ob das Steuer Sparbuch diesen Anhand der Bergäge unter "Nebenkosten- und Hausgeldabrechnung" und des prozentualen Anteils unter "Sonstige Angaben" -> "Angaben zum Haushalt" selbst berechnet.

    Tut mit leid, falls ich mich unklar ausgefrückt habe.


    Viele Grüße

    sebingel

    • Offizieller Beitrag

    Du musst die auf Dich entfallenden ansetzbaren Kosten i.S.d. § 35a EStG eintragen. Aufgeteilt wird "nur" der Höchstbetrag für den Haushalt. Genau das erklärt Dir aber auch das Programm. Spätestens in der Anlage zur Steuerberechnung kannst Du das erkennen.