Hallo,
ich hätte eine allgemeine Frage zu den Vorsteuerbeträgen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und der Umsatzsteuererklärung (UStE).
Müssen die ermittelten Vorsteuerbeträge der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und der Umsatzsteuererklärung (UStE) für das gleiche Jahr identisch sein oder sind hier durchaus Abweichungen möglich?
Besten Dank vorab.