Vorsteuerbeträge Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und Umsatzsteuererklärung (UStE)

  • Hallo,


    ich hätte eine allgemeine Frage zu den Vorsteuerbeträgen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und der Umsatzsteuererklärung (UStE).


    Müssen die ermittelten Vorsteuerbeträge der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und der Umsatzsteuererklärung (UStE) für das gleiche Jahr identisch sein oder sind hier durchaus Abweichungen möglich?


    Besten Dank vorab.

  • Sie müssen nicht - aber können. Ich denke hier an regelmäßige Ausgaben wie Miete etc., für die § 11 EStG zu beachten ist. Gezahlte Vorsteuern müssten hier nicht korrigiert werden.