Hallo zusammen,
ich habe eine Verständnisfrage zum Thema steuerfreie Arbeitgeberbeiträge bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung werden diese Beträge unter Nr. 24 a) und c) angeführt. Durch die Datenübernahme sind auch die entsprechenden Felder in Elster richtig ausgefüllt. Im Steuerbescheid werden die Beiträge unter dem Namen "steuerfreie Arbeitgebererstattungen" von den abziehbaren Sonderausgaben abgezogen, sodass nur noch die Arbeitnehmeranteile zur Minderung des zu versteuernden Einkommens beitragen.
Meine Frage lautet: sind die steuerfreien Anteile im Bruttoarbeitslohn (Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung) enthalten?
Wenn nicht, dann kann ich die Berechnung der Steuer nachvollziehen. Sollten die Anteile enthalten sein, würde ich ja für steuerfreie Arbeitgeberbeiträge Steuer bezahlen. In dem Fall müssten unter den Sonderausgaben die vollen Beiträge zur KV/PV stehen.
Vielen Dank für eure Hilfe!