Verständnisfrage zu steuerfreien Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzl. KV

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Verständnisfrage zum Thema steuerfreie Arbeitgeberbeiträge bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung werden diese Beträge unter Nr. 24 a) und c) angeführt. Durch die Datenübernahme sind auch die entsprechenden Felder in Elster richtig ausgefüllt. Im Steuerbescheid werden die Beiträge unter dem Namen "steuerfreie Arbeitgebererstattungen" von den abziehbaren Sonderausgaben abgezogen, sodass nur noch die Arbeitnehmeranteile zur Minderung des zu versteuernden Einkommens beitragen.


    Meine Frage lautet: sind die steuerfreien Anteile im Bruttoarbeitslohn (Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung) enthalten?


    Wenn nicht, dann kann ich die Berechnung der Steuer nachvollziehen. Sollten die Anteile enthalten sein, würde ich ja für steuerfreie Arbeitgeberbeiträge Steuer bezahlen. In dem Fall müssten unter den Sonderausgaben die vollen Beiträge zur KV/PV stehen.


    Vielen Dank für eure Hilfe!


  • lialia vielen Dank, aber der Punkt ist genau, dass im Normalfall der AN nur die Hälfte dieser Beiträge ausbezahlt bekommt.

    Die zweite Hälfte wird direkt vom Arbeitgeber abgeführt.


    Selbstzahler erhalten hingegen den vollen Beitrag monatlich aufs Konto und reichen ihn dann weiter an die KV. Wäre der Bruttolohn entsprechend um diese Beiträge erhöht, würde das zu einer höheren Einkommensteuer führen.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage lautet: sind die steuerfreien Anteile im Bruttoarbeitslohn (Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung) enthalten?

    Selbstzahler erhalten hingegen den vollen Beitrag monatlich aufs Konto und reichen ihn dann weiter an die KV. Wäre der Bruttolohn entsprechend um diese Beiträge erhöht, würde das zu einer höheren Einkommensteuer führen.

    Was meinst Du, warum man es so nennt? ;)

    ich habe eine Verständnisfrage zum Thema steuerfreie Arbeitgeberbeiträge bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern.

    • Offizieller Beitrag

    miwe4 da gebe ich dir völlig recht, aber es könnte ja trotzdem etwas falsch berechnet bzw. eingegeben worden sein.

    Warum sollte es? Und wenn, dann wäre Dir das doch sicherlich bei Prüfung Deiner regelmäßigen Gehaltsabrechnung schon längst aufgefallen.