Personenkonto direkt bebuchen?

  • Hallo,


    nachdem der Vertrag mit der bisherigen Verwaltung endlich ausgelaufen ist, hat unsere kleine WEG beschlossen (3Parteien), es selber zu versuchen, ich bin nun die Verwalterin.


    Habe mich eigentlich schon gut durchgewurschtelt und die Buchungen hinbekommen, stolpere aber über einen Sachverhalt, der im ersten halben Jahr vom bisherigen Verwalter erfasst wurde.


    Eine Partei hat eine Rechnung für Farben und neue Klingel eingereicht und um anteilige Gutschrift auf dem Personenkonto gebeten. In den Buchungsunterlagen des Vorverwalters finde ich folgende Hinweise:

    In der Liste Debitoren-Controlling bei dem entsprechenden ET: Abr./Sonst. 25,00 H,

    bei dem Konto Reparaturen/Kleinteile 25,00 S. mit Buchungsschlüssel 699999


    Ich hab jetzt schon alles mögliche probiert, die Konstellation so einzubuchen, aber es passt immer irgendwas nicht. Vermutlich muss das über ein Verrechnungskonto gebucht werden? Das Konto Abr./sonst. existiert im Verwalter 2020 nicht, welches kann ich da als Vorlage nehmen und welche Merkmale muss es enthalten.


    Es wäre super, wenn jemand versteht :) was ich meine und mir helfen könnte, ansonsten werde ich der Partei den Betrag einfach überweisen, damit wäre es dann deutlich einfacher. Aber es muss ja auch irgendwie anders gehen :/?


    vielen Dank!

  • Glückwunsch zur Verwalterinnenrolle ! :thumbup:

    Bitte die Stolpersteine gut im Auge behalten: https://www.rechtsanwalt.immob…-stand-sachkundenachweis/


    Zu Deiner Frage:

    Das ist eigentlich ein alltäglicher Vorgang. Den buchst Du im Wiso HV wie folgt:


    * der Eigentümer gibt Dir die Rechnungsbelege, die er verauslagt hat.

    * dann buchst Du eine Ausgabe auf das Konto, welches ihr im Haus für Reparaturen verwenden wollt. Entweder das Systemkonto 4310 für Grossreparaturen, oder ein von Dir noch neu anzulegendes Konto z.B. 4315 "Reparaturen / Wartungen und Kleinteile" (Kostenverteilung wie bei Euch dafür vorgesehen (MEA, oder Einheiten, oder ....)).

    Gegenkonto ist BANK, also das definierte Hausgeldkonto.

    * dann überweist Du dem Eigentümer den verauslagten Betrag.


    Was ich nicht empfehle, auch wenn das ginge : eine Buchung auf Personenkonten, und Verrechnung mit der Jahresabrechnung. Für Rechnungsprüfer ist es wesentlich transparenter,

    wenn zu einer Rechnung für Farben und Klingel auch die passende Überweisung vorliegt. Nur ist die eben nicht an den Baumarkt oder Elektrohändler, sondern an den Eigentümer der das Material besorgt hat.


    Gutes Gelingen !

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P