Berechnung Tantieme

  • Hallo,


    ich bin dabei die Tantieme (vor Steuern) für 2018 auszurechnen und bin mir nicht ganz sicher, ob für die Berechnung die Rückstellungen aus 2017 vorher aufgelöst werden müssen und neue gebildet werden müssen oder ob die dafür nicht relevant sind.

    Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen....;-):/


    Beste Grüße


    Lilla

  • Die Rückstellungen 2017 müssen doch gegen die Zahlungen für 2017 aufgelöst werden! Für 2018 gibt es eine neue Rückstellung. Vermengen ist nicht möglich! Du musst ja so etwas wie einen Rückstellungsspiegel abbilden können, zumal die Tantiemen 2018 sicher nicht exakt mit denen von 2017 übereinstimmen werden.

  • Moin Lilla,


    auf welches Rückstellungskonto sind denn die Tantieme beim Jahresabschluss gebucht worden ? Dieses Konto muss in der Lohnart "Tantieme" als Buchungskonto hinterlegen werden:)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Noch einmal: du darfst nicht eine Aufwandsart mit Rückstellungen für eine andere Aufwandsart verrechnen! Für jede Aufwandsart ist pro Jahr eine eigene Rückstellung zu ermitteln und im Folgejahr gegen die entsprechenden Zahlungen/AUfwendungen zu verrechnen.

  • Hallo Maulwurf,


    ich habe 4100 (S) Löhne u Gehälter an 0965 (H) Rückstellungen für Personalkosten gebucht.

    Das Konto 4100 ist auch bei der Lohnart Tantieme hinterlegt.

    VG

    Lilla

  • Noch einmal: du darfst nicht eine Aufwandsart mit Rückstellungen für eine andere Aufwandsart verrechnen! Für jede Aufwandsart ist pro Jahr eine eigene Rückstellung zu ermitteln und im Folgejahr gegen die entsprechenden Zahlungen/AUfwendungen zu verrechnen.

    Das ist mir schon klar.


    Ich glaub ihr habt meine Frage falsch verstanden.

    Ich meinte eigentlich, ob die Tantieme vor oder nach der Auflösung/Neubildung von Rückstellungen (z.B. Rückst. für Gewährleistungen) berechnet wird...