Mit Mein Büro und Bilanzieren - Arbeit/Kosten von Steuerberater minimieren - Onlinehandel

  • Hey,


    hab zwar paar ältere Beiträge über Bilanzieren mit mein Büro gefunden, aber es sind keine Details vorhanden.


    Betreiber reihe Online handel mit Online Shop, Ebay und Amazon. Täglich 50-60 Bestellungen. In Moment mache alles selber ohne Steuerberater auch Steuererklärung wird mit Wiso Sparbuch gemacht.


    Es läuft bei mir so: Lagerbestand wird Zentral über Gambio-Shop verwaltet (hab nicht mal Lagerbestand Modul) => Bestellungen von Ebay und Amazon gehen über Magnalister ins Gambio-Shop rein => Wiso mein Büro ist nur an Gambio angebunden und von da werden alle Shop Ebay Amazon Bestellungen importiert (damit Lagerbestand bei Gambio immer richtig bleibt)


    Da wir ab 2021 wohl Bilanzieren müssen, mache mir halt Sorgen wie das dann ablaufen wird. Wenn ich aber an ein Wawi Umzug denke, wird mir schlecht, trotz-allem das Mein Büro für Onlinehandel nicht Perfekt ist, bin ich schon an Prozesse und Abläufe gewohnt und möchte nur ungern Wechsel machen.



    Mein Plan wäre so das ich Steuerberater kosten minimisieren möchte und was geht selber machen.


    Fragen:


    1. PayPal/Bank Eingang/Ausgang Zahlungen selber zuordnen und dann schon zugeordneten Buchungen an Steuerbüro über DAtev Schnittstelle übersenden, dann hat der SB weniger arbeit. Geht das ?


    2. MwSt.-Voranmeldung, Zusammenfassende Meldungen selber machen und zu Steuerbüro über DAtev Schnittstelle übersenden. Geht das ?


    3. Wäre es möglich den Lagerbestand weiterhin über Gambio-Shop zu verwalten? (hab mich schon dran gewohnt)


    4. Was muss ich noch beachten und welche Prozesse ändern gegenüber EüR ?


    Freue mich auf eure Antworten ! :thumbsup:

  • 1. PayPal/Bank Eingang/Ausgang Zahlungen selber zuordnen und dann schon zugeordneten Buchungen an Steuerbüro über DAtev Schnittstelle übersenden, dann hat der SB weniger arbeit. Geht das ?

    Ja



    2. MwSt.-Voranmeldung, Zusammenfassende Meldungen selber machen und zu Steuerbüro über DAtev Schnittstelle übersenden. Geht das ?

    Datev-Schnittstselle ist reine Buchungsdatenübergabe, die Meldungen selbst werden nicht exportiert, aber im Hintergrund finden dann wieder Umbuchungen statt, die der Stb sehen kann


    4. Was muss ich noch beachten und welche Prozesse ändern gegenüber EüR ?

    z.B. das Eingangsrechnungen erfasst werden müssen (Modul Finanzen+)

    die endgültige Buchhaltung wäre beim Stb, nur der kann die Periodenabgrenzungen vornehmen, denn mit WISO MB geht das nicht


    es gibt keine Schnittstelle zurück von Datev nach WISO MB, bedeutet, wenn Stb etwas ändert und Du dies in Deiner Buchhaltung gleich haben möchtest, musst Du das manuell einzeln nachziehen


    Den Prozess vorher mit dem Stb besprechen und vielleicht auch bei mehreren vorsprechen.


    jährliche Inventur, vor allem Lagerbestände

  • Und du meinst wirklich, dass der Steuerberater damit weniger Arbeit hat? Er muss - um einen Abschluss zu erstellen - deine Buchungen ja auch verifizieren! Die Zuordnungen müssen meistens in Datev noch einmal gemacht werden, weil der OP-Ausgleich in der Regel nicht mit übertragen wird.


    Später, wenn er/sie weiß, wie gut du arbeitest, kann er die Prüfungen reduzieren (oder auch nicht), aber am Anfang spart er bzw. seine Helferlein "nur" das Eintippen.

  • Wenn er fit ist und seinen Datev-import an Deinen Datev-Export anpassen kann klappt das mit den Zuoprdnungen ohne größere Probleme.


    Ich denke eher, dass viele meinen sie könnten so Geld für den Steuerberater sparen :wacko:

    Zu einer ordentlichem Buchführung und Bilanz gehört aber viel viel mehr, schon bei der Buchführung für Bilanzierer ist MB sicher überfordert.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn er fit ist und seinen Datev-import an Deinen Datev-Export anpassen kann klappt das ohne größere Probleme.

    Womit er ja nur die reinen Buchungen gespart hat.


    Und das ist doch das "Problem":

    Er muss - um einen Abschluss zu erstellen - deine Buchungen ja auch verifizieren! Die Zuordnungen müssen meistens in Datev noch einmal gemacht werden, weil der OP-Ausgleich in der Regel nicht mit übertragen wird.

    Er muss die importierten Buchungen prüfen, da er ja schließlich für seinen Stempel den Kopf hin hält und im Zweifel auch haftet.

  • Er muss die importierten Buchungen prüfen, da er ja schließlich für seinen Stempel den Kopf hin hält und im Zweifel auch haftet.


    Naja, da hat er diese eine besondere Klausel im Abschluss, dass er für die Richtigkeit der Vorbuchhaltung nicht haftet.

    Das ist aber sicher sehr vom streitbaren Einzelfall abhängig und bestimmt sollte man das hier in MeinBüro nicht diskutieren (Bilanzprüfung) ?

  • Die Zuordnungen müssen meistens in Datev noch einmal gemacht werden, weil der OP-Ausgleich in der Regel nicht mit übertragen wird.

    ?( verstehe ich nicht.

    wenn Rechnungen noch nicht bezahlt sind, erscheinen sie als Forderung bis sie ausgeglichen sind.

    i.d.R. 01400 und da muss nichts mehr zugeordnet werden.

    Und ein OP-ausgleich erfolgt auch nur in Zahlen "Betrag, Konto, Gegenkonto" und auch nur dann, wenn das Geld eingegangen ist. Aber da ist die BH ja schon beim StBer.



    Wenn er fit ist und seinen Datev-import an Deinen Datev-Export anpassen kann klappt das mit den Zuoprdnungen ohne größere Probleme.

    wenn er nicht "fit" wäre, hätte er wahrscheinlich keine Zulassung.

    Und warum sollte er den Datev-Export anpassen?

    Wenn die lfd. Buchungen richtig erfasst werden, z.B. Kraftstoff als lfd. kfz.Betriebskosten und nicht als Kfz.-versicherung, sollte es keine größeren Probl. geben.

    Schwieriger wird es hier mit div. Abgrenzungen/Rückstellungen, weil solche Konten nicht in MB (nicht Bilanzierungsfähig) nicht benötigt werden/enthalten sind.

    Daher wird es auch schwieriger beim Rück-Import des Abschluss. Und der ist nun einmal notwendig um die BH auf dem lfd. zu halten.

    Auch, um den OP-Ausgleich GoBD konform durchzuführen.


    Naja, da hat er diese eine besondere Klausel im Abschluss, dass er für die Richtigkeit der Vorbuchhaltung nicht haftet.

    .....Der StBer. haftet grundsätzlich. Auch für eigene Fehlbuchungen. Und eine Klausel welche dies auschließt habe ich noch nie gelesen.

    Zitat

    Die allgemeine Haftung für Steuerberater betrifft falsche Gestaltungshinweise, Fehlbuchungen wie das Verbuchen betrieblicher Ausgaben als Privatkosten, Missachtung von Vorschriften, Fristversäumnisse, Fehler bei Wiedereinsetzungsanträgen und unterlassene Anträge auf verbindliche Auskunft.



    Ich denke eher, dass viele meinen sie könnten so Geld für den Steuerberater sparen

    sicher meinen das viele. Hat ja auch den Vorteil, dass sie auf dem lfd. sind und einen besseren Überblick über ihren Geschäftsverlauf haben.

    Und u.a. auch, weil Softwarehersteller mit der Einfachheit ihrer Programme dafür werben.

  • wenn er nicht "fit" wäre, hätte er wahrscheinlich keine Zulassung.

    Und warum sollte er den Datev-Export anpassen?

    Wenn die lfd. Buchungen richtig erfasst werden, z.B. Kraftstoff als lfd. kfz.Betriebskosten und nicht als Kfz.-versicherung, sollte es keine größeren Probl. geben.

    Na, die Buchhaltung von MB möchte ich sehen, bei der alles richtig für Bilanz gebucht ist ?? Denn darum ging es doch im eigentlichen Thema !!

    .....Der StBer. haftet grundsätzlich. Auch für eigene Fehlbuchungen. Und eine Klausel welche dies auschließt habe ich noch nie gelesen.

    Aufgrund dieser Klausel (und anderer nicht fitter Kleinigkeiten) habe ich den Steuerberater gewechselt...


    Hat ja auch den Vorteil, dass sie auf dem lfd. sind und einen besseren Überblick über ihren Geschäftsverlauf haben

    Genau deswegen machen wir das noch immer selbst.

  • verstehe ich nicht.

    Du hast das Thema nicht Verstanden: Stichwort: "Bilanz"

    Aber das sollten wir nicht hier diskutieren - Bilanz gehört hier nicht hin. Das führt zu Missverständnissen in den Diskussionen.

  • Du hast das Thema nicht Verstanden: Stichwort: "Bilanz"

    Schwieriger wird es hier mit div. Abgrenzungen/Rückstellungen, weil solche Konten in MB (nicht Bilanzierungsfähig) nicht benötigt werden/enthalten sind.

    Jeder StBer. kann aus einem Schuhkarton voller Belege und dem Datev-Export aus MeinBüro, eine E-Bilanz nebst Anlagen "basteln".

    Nur kann der MB-Mandant nichts mit der Rückübermittlung anfangen, da sein Kto-Plan nur auf EÜR ausgelegt ist.

    Ist der MB-Nutzer jedoch mit dem Rest von MeinBüro zufrieden und scheut er den Aufwand sein ganzes System WaWi etc. mit dem er bisher zurecht kam umzustellen, wird er weiterhin MB nutzen und die Mehrkosten für Umbuchungen beim StBer. in kauf nehmen.