Rechnung splitten und buchen

  • Hi Leute,


    ich habe eine Rechnung über eine Werbeanzeige für 1600 € hier noch liegen. Die rechnung wurde in 4 Raten bezahlt, wie kann ich diese Rechnung nun korrekt buchen.

    Buche ich einfach 4x 400 € an Werbekosten 4600 ?


    Danke für eure Hilfe

  • Mooin,


    EÜR vorausgesetzt: ja (da hier allein der Zahlungsfluss relevant ist). Du *könntest* die Gesamtsumme auch über ein Verbindlichkeitskonto einbuchen (als eine Art "Mini-Kredit") und dann die Raten jeweils dagegen, ist aber, wie gesagt, m. E. hier nicht nötig :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Und ggf. erledigte Themen dann bitte mit einem Klick neben der Überschrift auch als erledigt kennzeichnen.

    Das habe ich jetzt einmal mehr für Dich erledigt. Bitte künftig daran denken!

  • Mein Buchhalter hatte anscheinend die große Rechnung im Jahr davor auf das Konto 1700 sonstige verbindlichkeiten gebucht. Habe ich gerade in den Unterlagen vom letzten Jahr gesehen. Somit wurde dies bereits so an das Finanzamt übertragen. Kann ich dann doch einfach per 4600 einen Teil der Rechnung buchen?

    Es geht nur noch um die letzte Rate.


    Das konto 1700 gibt es ja nicht, somit kann ich es auch nicht buchen.

  • Stellt sich die Frage nach dem verwendeten Programm - kannst Du das Konto nicht irgenwie "sichtbar stellen/aktivieren" ?


    Ich fände es "sauberer", dann per Kto. 9000 an 17xx die "Restschuld" vorzutragen und dann so die letzte Rate zu buchen... aber wie gesagt, das (gewinnwirksame) Ergebnis ist auch bei direkter Buchung als Ausgabe das selbe :saint:

  • Leider existiert bei Wiso:STeuersparbuch2019 kein Konto mit 1700 bzw. 1701.


    Werde es dann einfach an 4600 buchen. Buche ich das mit Vorsteuer oder wurde die Vorsteuer damals schon durch buchen auf das Konto 17xx erstattet? Will jaa nicht doppelt die Vorsteuer zurück.


    LG Danio

    • Offizieller Beitrag

    Buchhalter haben oft keine Ahnung

    Na ja, jetzt aber bitte Vorsicht mit den aus der Luft gegriffenen Behauptungen. Könnte man jetzt willkürlich auch auf alle anderen Berufe ausdehnen, wenn da mal ein Fehler gemacht wird.


    Sorry !! Habe den Jahreswechsel nicht beachtet - es ist natürlich zu prüfen, welche Summe bereits im Vorjahr als Ausgabe berücksichtigt wurde ..:whistling:

    Sollte bei EÜR ja nun kein wirklich unüberwindbares und unkalkulierbares Ergebnis erbringen. Da ja keine regelmäßig wiederkehrende Leistung gegeben ist, wird das recht einfach abzuhaken sein.


    Buche ich das mit Vorsteuer oder wurde die Vorsteuer damals schon durch buchen auf das Konto 17xx erstattet? Will jaa nicht doppelt die Vorsteuer zurück.

    Das musst Du aus der Buchung doch ersehen können, wann die VorSt gezogen wurde. Der eine bucht es so (i.S.d. UStG: Leistung erbracht und Rechnung liegt vor) oder so (praktisch: jeweils bei - anteiliger - Zahlung).

  • Es gibt im vereinfachten Kontenrahmen des Sparbuchs aber das 1705 = Darlehen.

    maulwurf23

    Ich muss das Thema noch einmal aufgreifen. Ich habe einen Ratenkauf gemacht mit 4 Rechnungen. Habe nun die Gesamtrechnung inkl. Zinsen an 1705 gebucht, per Ausgabe. Ist die Art der Buchung "Ausgabe" richtig.


    Hier habe ich auch die MwSt. angegeben.


    Nun habe ich die Zahlungen, buche ich die mit Rückzahlung Ausgaben ? Damit das Geldkonto 1705 irgendwann wieder auf 0 € fällt. Und die Zinsen buche ich einfach mit 2100 raus. Ist es richtig, dass hier wieder die MwSt. berücksichtigt wird?



    Sozusagen würde das ganze so aussehen bei mir ..., das Konto 1705 ist auf 0 EUR gefallen, jedoch habe ich das Geld nun im Geldkonto "Bank" rausgebucht ...