Hallo alle zusamen!!!
Die Situation:
2017 War unserer Unternehmern Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG), seit 01.01.2018 sind wir umsatzsteuerpflichtig. Im Jahr 2017 wurden logischerweise die Rechnungen ohne Mw.St. ausgestellt. Einige davon werden in monatlichen Raten abgezahlt, so dass das Geldeingang im 2018 gebucht wird. Viele Rechnungen von Dezember 2017 (ohne Mw.St) wurden erst Anfang 2018 bezahlt und verbucht. Die Dienstleistungen für diese Rechnungen wurden zur 100% in 2017 erbracht.
Das Problem:
Das Jahr 2018 wurde buchhalterisch abgeschlossen. Ich möchte, bzw, ich muss eine Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt senden.
Elsta-Versand ist aber nicht möglich. Folgende Fehlermeldung wird angezeigt:
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<RegelName>/USt2A/Angaben_Besteuerung_Kleinunternehmer/USt_30700</RegelName>
<FachlicheFehlerId>30700</FachlicheFehlerId>
<Text>Sie haben Angaben zum Kleinunternehmer gemacht (Abschnitt B). Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform (Abschnitt C) nicht zulässig. Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, sind in der Zeile 164 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.</Text>
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<RegelName>/USt2A/Angaben_Besteuerung_Kleinunternehmer/USt_30705</RegelName>
<FachlicheFehlerId>30705</FachlicheFehlerId>
<Text>Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG).</Text>
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Lösung?
Wie soll man vorgehen? Wie löst man das Problem? 2017/2018 war halt der Wechsel von Kleinunternehmer zu umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer. Das ist so. Und es gibt in 2018 Zahlungen die sich auf die Rechnungen aus 2017 beziehen.
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen und Hilfe!