Fehlermeldung Umsatzsteuererklärung 2018 / Kleinunternehmerregelung

  • Hallo alle zusamen!!!


    Die Situation:

    2017 War unserer Unternehmern Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG), seit 01.01.2018 sind wir umsatzsteuerpflichtig. Im Jahr 2017 wurden logischerweise die Rechnungen ohne Mw.St. ausgestellt. Einige davon werden in monatlichen Raten abgezahlt, so dass das Geldeingang im 2018 gebucht wird. Viele Rechnungen von Dezember 2017 (ohne Mw.St) wurden erst Anfang 2018 bezahlt und verbucht. Die Dienstleistungen für diese Rechnungen wurden zur 100% in 2017 erbracht.


    Das Problem:

    Das Jahr 2018 wurde buchhalterisch abgeschlossen. Ich möchte, bzw, ich muss eine Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt senden.

    Elsta-Versand ist aber nicht möglich. Folgende Fehlermeldung wird angezeigt:


    Fehler 610001002: <?xml version="1.0" encoding="ISO-8859-15"?>

    <EricBearbeiteVorgang xmlns="http://www.elster.de/EricXML/1.0/EricBearbeiteVorgang">

    <FehlerRegelpruefung>

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    <Feldidentifikator>3002401</Feldidentifikator>

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    <RegelName>/USt2A/Angaben_Besteuerung_Kleinunternehmer/USt_30700</RegelName>

    <FachlicheFehlerId>30700</FachlicheFehlerId>

    <Text>Sie haben Angaben zum Kleinunternehmer gemacht (Abschnitt B). Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform (Abschnitt C) nicht zulässig. Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, sind in der Zeile 164 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.</Text>

    </FehlerRegelpruefung>

    <FehlerRegelpruefung>

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    <Feldidentifikator>3002401</Feldidentifikator>

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    <RegelName>/USt2A/Angaben_Besteuerung_Kleinunternehmer/USt_30705</RegelName>

    <FachlicheFehlerId>30705</FachlicheFehlerId>

    <Text>Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG).</Text>

    </FehlerRegelpruefung>

    </EricBearbeiteVorgang>



    Lösung?


    Wie soll man vorgehen? Wie löst man das Problem? 2017/2018 war halt der Wechsel von Kleinunternehmer zu umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer. Das ist so. Und es gibt in 2018 Zahlungen die sich auf die Rechnungen aus 2017 beziehen.


    Ich freue mich auf eure Rückmeldungen und Hilfe!

  • Sie haben Angaben zum Kleinunternehmer gemacht (Abschnitt B). Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform (Abschnitt C) nicht zulässig. Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, sind in der Zeile 164 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.

    Da scheint der Fehler zu liegen - du darfst natürlich für 2018 den Haken bei Kleinunternehmer nicht mehr setzen. Die Zahlungen für 2017 werden ja über 8195 erfasst.

  • Sie haben Angaben zum Kleinunternehmer gemacht (Abschnitt B). Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform (Abschnitt C) nicht zulässig. Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, sind in der Zeile 164 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.

    Da scheint der Fehler zu liegen - du darfst natürlich für 2018 den Haken bei Kleinunternehmer nicht mehr setzen. Die Zahlungen für 2017 werden ja über 8195 erfasst.

    Den Hacken wo genau? Unter Konfiguration - Einstellungen für die Firma ist auch kein hacken für Kleinunternehmer gesendet. Sieh Screenshot.

  • Du hättest den Kleinunternehmerteil komplett Ende 2017 steuerlich abschliessen müssen; jetzt hast Du beides in 2018 vermischt und wahrscheinlich die Zahlungen aus 2017 auf die falschen Konten verbucht ?


    Dann must Du jetzt wahrscheinlich alle Buchungen raussuchen und korrigieren; allerdings weiss ich nicht auf welches Konto, damit nicht wieder eine Vermischung stattfindet. Ich kann im SKR03 auf die Schnelle kein passendes finden. Vielleicht 8031



    Ich glaube aber trotzdem nicht dass das Mein Büro auflösen kann, weil:


    (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, sind in der Zeile 164 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen)

    ("Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform (Abschnitt C) nicht zulässig")


    Du solltest dich auf jeden Fall an den Support wenden (Ticket öffnen) und:

    Von einem Steuerberater beraten lassen.

  • Ich habe eine Anfrage an Support gestellt. Hoffentlich können sie mir helfen.

    Wie sollte ich Kleinunternehmerteil komplett Ende 2017 steuerlich abschliessen, wenn die Rechnungen noch offen waren und wurden erst 2018 bezahlt?

  • Wie sollte ich Kleinunternehmerteil komplett Ende 2017 steuerlich abschliessen, wenn die Rechnungen noch offen waren und wurden erst 2018 bezahlt?

    Möglichkeiten:

    -Die Kunden rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass ab 2018 nun Umsatzsteuer anfällt, also alles in 2018 zzgl. Umsatzsteuer sein wird ;)

    -Oder man macht es wie bei einer Bilanz: Man grenzt die offenen Forderungen ende 2017 auf ein Konto ab auf das man dann in 2018 die eingehenden Zahlungen bucht. Hierfür könnte man in MeinBüro das Verrechnungskonto nehmen oder sich für diesen Spezialfall extra eines erstellen.

    (!Das ganze soll jetzt aber zu einer betriebswirtschaftlichen Diskussion und einem Buchhaltungsleitfaden führen, das hier in diesem Forum garantiert nichts bringt ausser Verwirrung...)

    -Den Kleinunternehmermandanten abschliessen und für das richtige Unternehmertum einen neuen Mandanten anlegen.

    -Den ganzen Kram dem Steuerberater per Datev-Export schicken und die Buchhaltung dann abgleichen. Dazu braucht es einen guten Steuerfuzzi, aber den sollte man ja sowieso als Unternehmer haben....(MB ist kein Steuerberater-Ersatz)

  • Wann die Leistungen erbracht wurden, spielt in einer EÜR keine Rolle! Du musst deinen Kunden entweder eine neue Rechnung für die ab 1.1.2018 anstehenden Zahlungen schreiben oder aber aus den Zahlungen die Umsatzsteuer herausrechnen. Ich nehme an, du versteuerst nach vereinnahmten Entgelten und da gilt nun einmal der Zahlungszeitpunkt für die Umsatzsteuer.

    • Offizieller Beitrag

    die gesamten Antworten laufen in eine falsche Richtung.

    Wie soll man vorgehen? Wie löst man das Problem? 2017/2018 war halt der Wechsel von Kleinunternehmer zu umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer. Das ist so. Und es gibt in 2018 Zahlungen die sich auf die Rechnungen aus 2017 beziehen.

    Antwort:

    Umsatzsteuererklärung 2017 - Übergang Kleinunternehmer Regelbesteuerung