Umsatzsteuererklärung aus Wiso Sparbuch für 2017 und 2018

  • Liebe Chats!

    Ich benutze seit einigen Jahren das Programm "Wiso Sparbuch". Seit 2017 fordert das Finanzamt eine gesonderte Auswiesung der Umsatzsteuer. Nun hat mich das Finanzamt aufgefordert für die Jahre 2017 und 2018 die Umsatzsteuer über meine Steuererklärung hinaus über elster nachzureichen. Ich selbst gelte als Kleinunternehmer, da ich als Dozent nehmen meine festangestellten Tärigkeit im Jahr nicht mehr als 3000 Euro einnehme.

    Haben Sie eine Lösungsvorschlag für mich, wie das aus "Wiso Sparbuch" aus 2017 und 2018 gehen kann? Ziel ist es, die Umsatzsteuererklärung aus meinen Steuererklärungen der vergangenen zwei Jahren über elster dem Finanzamt zukommen zu lassen. Vielen Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Seit 2017 fordert das Finanzamt eine gesonderte Auswiesung der Umsatzsteuer. Nun hat mich das Finanzamt aufgefordert für die Jahre 2017 und 2018 die Umsatzsteuer über meine Steuererklärung hinaus über elster nachzureichen.

    Das Finanzamt fordert keinen gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen, wenn gewisse Voraussetzungen des UStG erfüllt sind. Du scheinst da etwas gehörig durcheinander zu werfen. An irgend einer Stelle scheint dann doch in den Ausgangsrechnungen, ggf. im Wege der Gutschrift erstellt, ein gesonderter UST-Ausweis bereits zu erfolgen. Also bist Du auch verpflichtet, diese USt über entsprechende Steueranmeldungen/-erklärungen an das FA abzuführen.


    Ich selbst gelte als Kleinunternehmer, da ich als Dozent nehmen meine festangestellten Tärigkeit im Jahr nicht mehr als 3000 Euro einnehme.

    Wenn ein gesonderter USt-Ausweis gegeben ist, spielen die Kleinunternehmergrenzen des § 19 UStG keinerlei Rolle.



    Haben Sie eine Lösungsvorschlag für mich, wie das aus "Wiso Sparbuch" aus 2017 und 2018 gehen kann? Ziel ist es, die Umsatzsteuererklärung aus meinen Steuererklärungen der vergangenen zwei Jahren über elster dem Finanzamt zukommen zu lassen.

    Du kannst die USt-Erklärungen entweder "zu Fuß" mit dem USt-Modul des Sparbuchs erstellen oder Du musst mit dem EÜR-Modul des Sparbuchs nachträglich "buchen" und kannst aus diesen Daten heraus die USt-Erklärungen programmunterstützt erstellen lassen. Du benötigst dazu natürlich jeweils die für die verschiedenen Veranlagungszeiträume/Kalenderjahre existierenden Programmversionen.