Hallo liebes Forum,
die Handwerkerkosten wurden bei mir abgelehnt mit der Begründung, dass sie im Zusammenhang mit einer Neubaumaßnahme stehen.
Hat das Finanzamt damit Recht?
Unser Haus wurde schlüsselfertig gebaut, die Übergabe hat stattgefunden, unsere alte Wohnung war nicht mehr vorhanden und wir hatten auch unseren Wohnsitz bereits umgemeldet. Wir haben also wirklich fest nur in diesem fertiggebauten Haus gewohnt. In den folgenden 2 Monaten seit Einzug haben wir Gartenanlagen und Einbauküche machen lassen.
Wir dachten eigentlich, dass es, dadurch, dass wir wirklich schon offiziell dort gewohnt haben und auch gar keine andere Wohnung mehr hatten, sich damit um Handwerkerleistungen in einem bestehenden Haushalt handelt und nicht mehr im Zusammnhang mit einer Neubaumaßnahme steht.
Lagen wir damit falsch?
Danke für eure Auskunft!
Viele Grüße!