Finanzamt Berlin Tempelhof lehnt 103 Euro Pauschale für weitere Arbeitsmittel ab.
"Ein Erfahrungssatz für derartige Aufwendungen in Höhe von 103 Euro als Werbungskosten kann nicht mehr gewehrt werden(FG d. Landes Brandenburg, Urteil v. 25.02.1999 EFG/99 Nr. 12 , S. 601.