Nicht anerkannte Werbungskosten | Laptop

  • Hallo zusammen,


    ich bin Lehrer und musste im Jahre 2018 ein neues Laptop anschaffen. Freundlicherweise hat dies mein Bruder für mich erledigt, so dass er auch Rechnungsempfänger ist. Anschl. habe ich ihm das Geld per Banküberweisung zurückgezahlt.


    Ich habe meinen Steuerbescheid 2018 erhalten und darin wurden mir die ALLE Werbungskosten alle aufgrund fehlender Belege nicht anerkannt. Daraufhin habe ich einen Antrag auf Änderung gestellt, mit dem Hinweis, dass doch nur noch eine Belegvorhaltepflicht besteht und ich die Vorgehensweise äußerst merkwürdig finde. Zudem wurden die Belege mit dem Antrag nachgereicht.


    Nunmehr habe ich einen neuen Bescheid erhalten, das Laptop wurde weiterhin nicht anerkannt. Begründung: Ich sei nicht Eigentümer (!) des Laptops und könne auch keinen ordnungsgemäßen Beleg einreichen.


    Alleine die Tatsache, dass hier aufs Eigentum abgestellt wird, ist doch absurd. So ist der Rechnungsempfänger grundsätzlich nicht gleich dem Eigentümer. Zudem habe ich die Zahlung an meinen Bruder mittels Kontoauszug nachgewiesen. Wir beide hatten die Absicht, dass das Eigentum des Laptops auf mich über geht. Ein Blick ins BGB klärt doch schnell in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse auf.


    Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. hat vielleicht noch hilfreiche Informationen wie es mit dem Nachweis durch den Kontoauszug aussieht?


    Vielen Dank!


    mfg

    smicer

    • Offizieller Beitrag

    Alleine die Tatsache, dass hier aufs Eigentum abgestellt wird, ist doch absurd. So ist der Rechnungsempfänger grundsätzlich nicht gleich dem Eigentümer. Zudem habe ich die Zahlung an meinen Bruder mittels Kontoauszug nachgewiesen. Wir beide hatten die Absicht, dass das Eigentum des Laptops auf mich über geht. Ein Blick ins BGB klärt doch schnell in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse auf.

    Mündliche Vereinbarungen interessieren das FA nicht. Besitz und Eigentum sind nicht dasselbe.

  • Aber ich habe die Zahlung ja nachgewiesen. Und die Begründung des FA, dass ich nicht Eigentümer wäre, ist doch an den Haaren herbeigezogen. Natürlich bin ich durch die Übergabe des Laptop an mich und die Zahlung meinerseits Eigentümer. Ich habe die Sachherrschaft und kann mit dem Laptop tun und lassen was ich möchte.


    Entscheidend muss doch sein, dass ich die Zahlung nachweislich geleistet habe, das Geld ist von meinem Bankkonto abgeflossen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Aber ich habe die Zahlung ja nachgewiesen.

    Das bedeutet für sich alleine rein gar nichts.


    Und die Begründung des FA, dass ich nicht Eigentümer wäre, ist doch an den Haaren herbeigezogen.

    nein


    Natürlich bin ich durch die Übergabe des Laptop an mich und die Zahlung meinerseits Eigentümer.

    Nein, Du bist Besitzer.


    Ich habe die Sachherrschaft und kann mit dem Laptop tun und lassen was ich möchte.

    Letzteres kannst Du als Besitzer zweifelsfrei nicht tun.


    Entscheidend muss doch sein, dass ich die Zahlung nachweislich geleistet habe, das Geld ist von meinem Bankkonto abgeflossen ist.

    Das ist nur die Erfüllung einer evtl. Verpflichtung. Ansonsten kann mit Geld viel passieren. Wer soll denn den weiteren Fluss des Geldes verfolgen?


    So mein Kenntnisstand. Ansonsten musst Du Dich an ein Juraforum wenden, sofern sich hier nicht zufällig ein Jurist findet.

  • Ganz sicher bin ich nicht nur Besitzer des Laptops. Es gab zwei Willenserklärungen - die meines Bruders zur Abgabe des Latops sowie meine zur Annahme - die beide darauf gerichtet sind, dass das Laptop in mein Eigentum übergeht. Ebenso gab es eine Zahlung und eine Übergabe des Gegenstandes. Eindeutiger, dass das Eigentum bei mir liegt, gehts doch gar nicht.


    Viel mehr gehts mir eigentlich darum, welche Belege als Nachweis beim FA ausreichen. Theoretisch wäre es ja sogar denkbar, dass ich mit meinem Bruder einen schriftlich Kaufvertrag zwecks Nachweis erstelle.


    Für mich klingt das Ganze eben nach Schikane des FA. Erst werden mir alle Werbungskosten gestrichen aufgrund fehlender Belege (obwohl keine Verpflichtung besteht), anschl. kommt dann der zweite Bescheid ohne die Anerkennung des Laptops. Ich könnte ja noch verstehen, wenn der Beleg nicht ausreicht, aber die Geschichte mit dem Eigentum ist schlichtweg (rechtlich) falsch. Und dafür bedarf es keines Jurastudiums, sondern da reicht die Allgemeinbildung aus.

    • Offizieller Beitrag

    Ganz sicher bin ich nicht nur Besitzer des Laptops. Es gab zwei Willenserklärungen - die meines Bruders zur Abgabe des Latops sowie meine zur Annahme - die beide darauf gerichtet sind, dass das Laptop in mein Eigentum übergeht. Ebenso gab es eine Zahlung und eine Übergabe des Gegenstandes. Eindeutiger, dass das Eigentum bei mir liegt, gehts doch gar nicht.

    Das sehe ich aus den o.g. Gründen anders und bin da ganz beim FA.


    Theoretisch wäre es ja sogar denkbar, dass ich mit meinem Bruder einen schriftlich Kaufvertrag zwecks Nachweis erstelle.

    Rückwirkend geht da gar nichts.


    Für mich klingt das Ganze eben nach Schikane des FA.

    Keineswegs.


    Ich könnte ja noch verstehen, wenn der Beleg nicht ausreicht, aber die Geschichte mit dem Eigentum ist schlichtweg (rechtlich) falsch. Und dafür bedarf es keines Jurastudiums, sondern da reicht die Allgemeinbildung aus.

    Na ja, dann ich bin hier hier bei Dir künftig raus.