Hallo zusammen,
ich bin Lehrer und musste im Jahre 2018 ein neues Laptop anschaffen. Freundlicherweise hat dies mein Bruder für mich erledigt, so dass er auch Rechnungsempfänger ist. Anschl. habe ich ihm das Geld per Banküberweisung zurückgezahlt.
Ich habe meinen Steuerbescheid 2018 erhalten und darin wurden mir die ALLE Werbungskosten alle aufgrund fehlender Belege nicht anerkannt. Daraufhin habe ich einen Antrag auf Änderung gestellt, mit dem Hinweis, dass doch nur noch eine Belegvorhaltepflicht besteht und ich die Vorgehensweise äußerst merkwürdig finde. Zudem wurden die Belege mit dem Antrag nachgereicht.
Nunmehr habe ich einen neuen Bescheid erhalten, das Laptop wurde weiterhin nicht anerkannt. Begründung: Ich sei nicht Eigentümer (!) des Laptops und könne auch keinen ordnungsgemäßen Beleg einreichen.
Alleine die Tatsache, dass hier aufs Eigentum abgestellt wird, ist doch absurd. So ist der Rechnungsempfänger grundsätzlich nicht gleich dem Eigentümer. Zudem habe ich die Zahlung an meinen Bruder mittels Kontoauszug nachgewiesen. Wir beide hatten die Absicht, dass das Eigentum des Laptops auf mich über geht. Ein Blick ins BGB klärt doch schnell in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse auf.
Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. hat vielleicht noch hilfreiche Informationen wie es mit dem Nachweis durch den Kontoauszug aussieht?
Vielen Dank!
mfg
smicer