vereinnahmte und verausgabte Nebenkosten als Vermieter eingeben

  • Hallo,


    ich bin ganz neu im Forum und habe folgende Fragen als Verpächter in Zusammenhang mit den Umlagen (konkreter Fall "Stromverbrauch"), die ich mit meinem Pächter verrechne:

    • Ich, als Verpächter rechne mit dem Stromversorger direkt ab. Über einen privaten, geeichten Unterzähler rechne ich mit meinem Pächter seinen Verbrauch (Umlagen) ab. Der Betrag, den ich vom Pächter einnehme, ist ganz klar eine Einnahme und wird als solche in die Steuererklärung einfliessen.

    Um meine Frage einfacher zu gestalten, ein Beispiel:

    • Meine Gesamtstromrechnung beträgt 100,00 €. Diesen Betrag bezahle ich als Verpächter direkt an den Stromversorger.

      Der Pächter bezahlt an mich seinen Verbrauch in Höhe von 30,00 €. Das ist eine Einnahme, die ich versteuern muss und diese Einnahme fliesst in die Steuererklärung.

      Diese 30,00 € ist, aus logischer Sicht, für mich als Verpächter gleichzeitig eine Ausgabe, da ich diesen Betrag (enthalten in meiner 100 € Rechnung) an den Stromversorger weiter gebe.

      Fragen:

    • Wo im "WISO Steuer" nehme ich die 30 € als Einnahme auf?
    • Wo im "WISO Steuer" nehme ich die 30 € als Ausgabe auf?

    Vielen Dank für Eure Unterstützung!

  • Wo im "WISO Steuer" nehme ich die 30 € als Einnahme auf?

    Hier bist du im Forum Immobilienverwaltung, deine Frage wäre der Ruprik Wiso Steuer zu stellen.


    Trotzdem sehe ich da einen Fehler, denn Strom - und ich gehe vom Wohnungsstrom aus - was hat das in der Steuer zu suchen, diese Kosten können doch nicht dem Finanzamt angetragen werden. Selbst in einer Nebenkostenabrechnung ist dieser Wohnungsstrom nicht enthalten. Daher wäre uns wichtig zu wissen, was du da richtig meinst?

  • Wo im "WISO Steuer" nehme ich die 30 € als Einnahme auf?

    Hier bist du im Forum Immobilienverwaltung, deine Frage wäre der Ruprik Wiso Steuer zu stellen.


    Trotzdem sehe ich da einen Fehler, denn Strom - und ich gehe vom Wohnungsstrom aus - was hat das in der Steuer zu suchen, diese Kosten können doch nicht dem Finanzamt angetragen werden. Selbst in einer Nebenkostenabrechnung ist dieser Wohnungsstrom nicht enthalten. Daher wäre uns wichtig zu wissen, was du da richtig meinst?

    Danke für den Hinweis bzgl. des richtigen Forums.

    Ich rede als Verpächter, der Einnahmen (Strom, der im Form von Umlagen der Pächter an mich bezahlt) in Zusammenhang mit der Pacht hat, die als solche versteuert werden müssen.

    Gleichzeitig gehen aber diese Einnahmen über mich an den Stromversorger, also ist das für mich eine Ausgabe in Zusammenhang mit der Pacht, die ebenfalls geltend gemacht werden kann.

    Sämtliche Einnahmen und Ausgaben in Zusammenhang mit dem Pachtobjekt müssen/dürfen geltend gemacht werden.

    • Offizieller Beitrag

    Sämtliche Einnahmen und Ausgaben in Zusammenhang mit dem Pachtobjekt müssen/dürfen geltend gemacht werden.

    Die Anlage V ist doch insoweit selbsterklärend. ?(


    Den Thread habe ich einmal verschoben. Du benötigst zumindest das WISO steuer:Sparbuch, da WISO steuer:Start nur Arbeitnehmereinkünfte beherrscht.


    Ansonsten siehe auch zu Deinem weiteren Post im Thread: vereinnahmte Umlagen für 2017 vom Mieter