getrennt lebend: theoretisch Anspruch auf Kindergeld?

  • Hallo allerseits,

    hier eine vielleicht leicht zu beantwortende Frage:

    Ich habe drei Kinder, zwei wohnen bei mir im Haushalt und ich beziehe Kindergeld für sie.

    Das andere Kind ist von einer anderen Frau und wohnt dort mit Hauptwohnsitz, bei mir ist es nur in den Ferien, allerdings mit Nebenwohnsitz gemeldet. Folglich bezieht die Mutter dieses Kindes das Kindergeld. Ich zahle keinen Unterhalt an die Mutter, aber einen monatlichen Betrag als Unterstützung für das Kind.

    Habe ich theoretisch Anspruch auf Kindergeld - da das Kind ja AUCH bei mir gemeldet war - und ich ja auch einen 0,5-Freibetrag für dieses Kind habe - oder habe ich keinen Anspruch? Die Steuersoftware gibt mir an, ich hätte einen Betrag von 1.164 € Anspruch. Soll ich das abweichend auf 0 € abändern?

    Danke im Voraus für eine Antwort

    Rainer

    • Offizieller Beitrag

    Das andere Kind ist von einer anderen Frau und wohnt dort mit Hauptwohnsitz, bei mir ist es nur in den Ferien, allerdings mit Nebenwohnsitz gemeldet. Folglich bezieht die Mutter dieses Kindes das Kindergeld. Ich zahle keinen Unterhalt an die Mutter, aber einen monatlichen Betrag als Unterstützung für das Kind.

    Also zahlst Du Unterhalt für das Kind.


    Habe ich theoretisch Anspruch auf Kindergeld - da das Kind ja AUCH bei mir gemeldet war - und ich ja auch einen 0,5-Freibetrag für dieses Kind habe - oder habe ich keinen Anspruch?

    Nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch. Nur wird eben das Kindergeld in voller Höhe an die Kindesmutter ausbezahlt und Deine Unterhaltsverpflichtung ist entsprechend betragsmäßig gemindert. Wurde schon ein gefühltes Dutzend Mal im Forum erläutert. Einfach einmal die erweiterte Forumssuche mit dem Stichwort Zahlkind bemühen.


    Die Steuersoftware gibt mir an, ich hätte einen Betrag von 1.164 € Anspruch. Soll ich das abweichend auf 0 € abändern?

    Zum einen hat das Programm, wie oben schon gesagt, recht. Zum anderen darfst/kannst Du das gar nicht ändern, da es eben so Tatsache ist.

  • Hallo miwe,


    einen herzlichen Dank für die umgehende Antwort!


    Der Hinweis auf den Suchbegriff "Zahlkind" ist sehr hilfreich, danke. Ich hatte nämlich schon in den anderen Beiträgen im Forum recherchiert, aber nichts gefunden, was mir wirklich letzte Sicherheit gegeben hätte.


    Ich fasse mal zusammen, zur Prüfung, ob ich meine Gesamtsituation nun richtig einordne:


    1.) Ich war nie verheiratet, zahle aber laufend einen (vermeintlich freiwilligen, selber festgelegten) monatlichen Beitrag für mein Kind an dessen Mutter, das ist unweigerlich nichts anderes als eine fortlaufende Zahlung von "Unterhalt" für mein Kind.


    2.) Diese Unterhaltszahlungen kann ich aber nicht steuerlich absetzen, da sie durch den halben Kinderfreibetrag bzw. meinen theoretisch bestehenden Kindergeldanspruch ohnehin berücksichtigt sind (auch wenn ich faktisch nie Kindergeld bezogen habe und dieses Nichtbeziehen auch nie mit meinen monatlichen Zahlungen für den Unterhalt irgendwie verrechnet habe).


    3.) Es macht keinen Unterschied für die Steuerberechnung, ob ich den ganzjährigen (Zweit)wohnsitz meines Kindes mit angebe oder nicht.


    4.) Es werden bei der steuerlichen Berechnung keine Freibeträge für mein Kind berücksichtigt, da ich ja diesen (in meinen Begriffen immer noch "theoretischen") Anspruch auf Kindergeld habe.


    Fasse ich das nun alles richtig auf?


    Ich danke im Voraus für eine weitere Antwort


    Rainer

    • Offizieller Beitrag