Umsatzsteuerjahreserklärung als Betriebsausgabe in der nächsten Einkommensteuererklärung buchen?

  • Hallo,


    ich wurde vom Finanzamt aufgefordert für das Jahr 2018 eine Umsatzsteuerjahreserklärung zu erstellen, da ich bisher von der Abgabe einer monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung vom Finanzamt befreit bin.
    Die Umsatzsteuer für das Jahr 2018 habe ich freilich gesammelt und kann diese nun auch in einem Schub bezahlen, soweit so klar.


    Meine Frage ist: Kann ich die Umsatzsteuer, die ich demnächst in meiner Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2018 zahle, noch in der Einkommensteuererklärung für 2018 als Betriebsausgabe verbuchen, obwohl ich sie ja nicht 2018, sondern erst in diesem Jahr zahle? Ist das überhaupt möglich oder geht das erst wieder mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019?

    Das Problem hier wäre, dass ich einen nicht niedrigen Betrag dann erst nächstes Jahr mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 als Ausgabe geltend machen könnte.

    Ich würde mich über eine Hilfestellung freuen.

    Liebe Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage ist: Kann ich dieUmsatzsteuer, die ich demnächst in meiner Umsatzsteuerjahreserklärung fürdas Jahr 2018 zahle, noch in der Einkommensteuererklärung für 2018 alsBetriebsausgabe verbuchen, obwohl ich sie ja nicht 2018, sondern erst in diesem Jahr zahle? Ist das überhaupt möglich oder geht daserst wieder mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019?

    Das Problem hier wäre, dass ich einen nicht niedrigen Betrag dann erst nächstes Jahr mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 als Ausgabe geltend machen könnte.

    Bei der EÜR gilt zwingend das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.