Hallo liebes Forum,
2015 war ich für >6 Monate im Ausland (Saudi-Arabien) tätig (Lebensmittelpunkt). Dort habe ich steuerfreies Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit bei einem ausländischen Arbeitgeber bezogen (keine Entsendung, lokaler Arbeitsvertrag). Im Anschluss bin ich zur Aufnahme einer neuen Beschäftigung nach Deutschland gezogen (ab dann unbeschränkt steuerpflichtig), wo ich für den Rest des Jahres noch ca. 10.000 Euro Bruttoarbeitslohn verdient habe. Mit Umzugskosten, Vorsorgeleistungen etc. käme ich beim inländischen Einkommen unter den Grundfreibetrag für das Jahr 2015. Wird der Grundfreibetrag auf das Welteinkommen (also zur Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts) angesetzt oder lediglich auf den inländischen Bruttoarbeitslohn?
Ich bin da gerade etwas verwirrt. Für beide Heransgehensweisen finde ich logische Erklärungen.
Vielen Dank!