Alle Daten von Freiberufliche Tätigkeiten nach Gewerbebetrieb Kopieren

  • Hallo,


    Das Finanzamt hat mich als Gewerbetreibenden eingestuft und nun müsste ich alle Daten von Freiberuflicher Tätigkeit nach Gewerbebetrieb schieben.

    Die Automatische Übernahme der Finanzamt Korrekturen/Daten greift hier nicht kennt hier wer eine möglichkeit das schnell und Umkompliziert zu erledigen?


    Grüße

  • Entschuldige,


    ich benutze Wiso Steuer Sparbuch 2019 26.09 (Build 2012) in der Aktuellsten Version.

    Ich möchte für das kommende Jahr wie oben beschrieben die Daten korrigieren die vom Finanzamt kamen.

    Der angesprochene Bereich/Modul? bezieht sich auf Selbständige, Betriebe Unternehmen dort sollen alle Daten wie vom Finanzamt vorgegeben von Selbständige Tätigkeit nach Gewerbebetrieb verschoben werden.

    Nachdem ich die Daten von Finanzamt im Programm Prüfe und die Daten übernehmen Möchte funktioniert das nicht, ich vermute diese sind zu Umfangreich

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte für das kommende Jahr wie oben beschrieben die Daten korrigieren die vom Finanzamt kamen.

    Was für Daten für die EÜR sollen vom FA gekommen sein?


    Der angesprochene Bereich/Modul? bezieht sich auf Selbständige, Betriebe Unternehmen dort sollen alle Daten wie vom Finanzamt vorgegeben von Selbständige Tätigkeit nach Gewerbebetrieb verschoben werden.

    Verstehe ich nicht.


    Nachdem ich die Daten von Finanzamt im Programm Prüfe und die Daten übernehmen Möchte funktioniert das nicht, ich vermute diese sind zu Umfangreich

    Verstehe ich ebenfalls nicht.


    Vielleicht solltest Du einmal bereinigte Screens anhängen, die Dein Vorhaben erläutern.


  • Wie hier zu sehen möchte das FA alle Informationen von Freiberufliche tätigkeit nach Gewerbe haben.





    Dort sind alle Informationen Hinterlegt die das FA anstelle bei Freiberufliche tätigkeit bei Gewerbebetrieb haben möchte.

  • Nachdem ich die Daten von Finanzamt im Programm Prüfe und die Daten übernehmen Möchte funktioniert das nicht, ich vermute diese sind zu Umfangreich

    Verstehe ich ebenfalls nicht.


    Vielleicht solltest Du einmal bereinigte Screens anhängen, die Dein Vorhaben erläutern.

    Wenn der Steuerbescheid zur Prüfung vorliegt kann man die Einzelnen Positionen Überprüfen und ggf. Korrigieren bzw. es werden die korrigierten Werte eingetragen meines Wissens nach?

    Dies passiert in diesem Szenario aber nicht da die Komplette Abteilung (siehe screenshot 1) von Freiberufler auf Gewerbetreibender übertragen werden soll und im gleichen zug alles in Freiberufler gelöscht werden muss.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Steuerbescheid zur Prüfung vorliegt kann man die Einzelnen Positionen Überprüfen und ggf. Korrigieren bzw. es werden die korrigierten Werte eingetragen meines Wissens nach?

    Da irrst Du Dich. Das ist eine reine Bescheiddatenrückübermittlung, welche die von Dir übermittelten Daten mit den angesetzten Werten des FAs abgleicht und ausschließlich der Überprüfung des Ergebnisses der Veranlagung zur Einkommensteuer dient.

  • Wenn der Steuerbescheid zur Prüfung vorliegt kann man die Einzelnen Positionen Überprüfen und ggf. Korrigieren bzw. es werden die korrigierten Werte eingetragen meines Wissens nach?

    Da irrst Du Dich. Das ist eine reine Bescheiddatenrückübermittlung, welche die von Dir übermittelten Daten mit den angesetzten Werten des FAs abgleicht und ausschließlich der Überprüfung des Ergebnisses der Veranlagung zur Einkommensteuer dient.

    hmm ok dann hatte ich das wohl falsch in Erinnerung.

    Gibt es dennoch eine möglichkeit die Daten "Komfortabel" zwischen diesen Kategorien zu transferieren?

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es dennoch eine möglichkeit die Daten "Komfortabel" zwischen diesen Kategorien zu transferieren?

    Wozu denn? Wenn das FA abgewichen ist, dann hat es doch alles erledigt. Oder steht da in den Erläuterungen etwas diesbezügliches?


    Man könnte probieren, die Datei (zweimal) zu kopieren und mit unterschiedlichen Namen zu speichern, damit die alte Datei bestehen bleibt. Dann könnte man die beiden neuen Dateien testweise parallel öffnen und dann mit Copy&Paste arbeiten. Solange da kein Anlagevermögen mit AfA etc. ist, könnte das relativ gut funktionieren. Das Programm gibt beim parallelen Öffnen nur einen Hinweis aus, ob man dies so wünscht. Das bejaht man. Ggf. dann eben noch die Änderungen des FAs vornehmen.


    Ich kann mir aber wie gesagt nicht vorstellen, dass das FA eine hinsichtlich der Einkunftsart geänderte EÜR von Dir haben möchte.

  • Ja richtig das Finanzamt hat bereits alles erledigt.

    Ich möchte das korrigieren und speichern damit ich das savefile kommendes Jahr wiederverwenden kann.

    Sonst müsste ich das nächstes Jahr machen.

    AfA sind dort auch hinterlegt inwiefern könnte das zu Problemen mit diesen führen?

    • Offizieller Beitrag

    AfA sind dort auch hinterlegt inwiefern könnte das zu Problemen mit diesen führen?

    Weil die ja ggf. zuzuordnen und abzugrenzen sind und viel mehr Daten verlangen. Ist vielleicht auch nur mehr Arbeit.


    Ich würde mir einmal das gesonderte EÜR-Modul anschauen und in einer Testdatei beim "Nachvollziehen" mit dem Üben anfangen.

  • Ich möchte das korrigieren und speichern damit ich das savefile kommendes Jahr wiederverwenden kann.

    hallo,

    kleiner "Denkanstoß" meinerseits.


    es wäre zu überlegen, die "Buchhaltung" für das neue Jahr gleich mit dem EÜR-Modul zu machen.

    Das berechnen/verbuchen evtl. Privatentnahmen/nutzungen ist leichter und nachvollziehbar.

    So können leicht die fälligen USt.Va´s sowie die Erklärungen UST. Gewerbesteuer etc. daraus generiert und versendet werden.

    Eine Übernahme der Daten in die EkSt-Erklärung ist auch möglich.

    Die Werte der bisher verwalteten Wirtschaftsgüter/Anlagegüter (Ansch.-datum, Ansch.-kosten, Afa,-Dauer etc. können mittels Saldovortragbuchung eingetragen/vorgetragen werden.

    So müssten in einer neuen EkSt-erklärung nur die persönlichen Daten übernommen werden. Bzw. bei einer kplt.-Übernahme die alten Eintragungen unter "freiberufliche Tätigkeit" gelöscht werden.

    • Offizieller Beitrag

    kleiner "Denkanstoß" meinerseits.

    es wäre zu überlegen, die "Buchhaltung" für das neue Jahr gleich mit dem EÜR-Modul zu machen.

    Da sind wir schon zwei:

    Ich würde mir einmal das gesonderte EÜR-Modul anschauen und in einer Testdatei beim "Nachvollziehen" mit dem Üben anfangen.

    Und anstelle von Copy&Paste für 2017 könnte er das Jahr zum Üben nutzen. ;)

  • Hallo,

    wurde hier zufällig schon eine praktikable Lösung gefunden? Hätte da nun ein sehr ähnliches Problem..


    Ich habe bei "Wiso Steuer-Sparbuch 2021" versehentlich meine Daten fürs Kleingewerbe in die Rubrik "sonstige selbständige Tätigkeit" eingetragen (Inkl. kompletter EÜR), statt in die Rubrik "Gewerbebetrieb". :huh::|


    Besteht denn die Möglichkeit, die EÜR-Daten zu übertragen, ohne jede Zahl und jede Liste wieder neu anzulegen?


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    wurde hier zufällig schon eine praktikable Lösung gefunden? Hätte da nun ein sehr ähnliches Problem..


    Ich habe bei "Wiso Steuer-Sparbuch 2021" versehentlich meine Daten fürs Kleingewerbe in die Rubrik "sonstige selbständige Tätigkeit" eingetragen (Inkl. kompletter EÜR), statt in die Rubrik "Gewerbebetrieb". :huh: :|

    Da gibt es keine "praktikablere Lösung".


    Besteht denn die Möglichkeit, die EÜR-Daten zu übertragen, ohne jede Zahl und jede Liste wieder neu anzulegen?

    Man könnte probieren, die Datei (....) zu kopieren und mit unterschiedlichen Namen zu speichern, damit die alte Datei bestehen bleibt. Dann könnte man die beiden neuen Dateien ..... parallel öffnen und dann mit Copy&Paste arbeiten. Solange da kein Anlagevermögen mit AfA etc. ist, könnte das relativ gut funktionieren. Das Programm gibt beim parallelen Öffnen nur einen Hinweis aus, ob man dies so wünscht. Das bejaht man.