tax 2019: Entfernungspauschale und/oder ÖPNV-Kosten für zwei Beschäftigungszeiträume

  • Ich habe letztes Jahr 1.1.–31.3. bei einem Arbeitgeber gearbeitet und bin dort vor allem Fahrrad oder Auto gefahren und das entsprechend in tax eingetragen.

    Der zweite Beschäftigungszeitraum ist vom 1.7.–31.12. bei einem anderen Arbeitgeber, zu dem ich S-Bahn gefahren bin und die Ausgaben für die Monatstickets absetzen will.


    Bei der Gesamtübersicht für Werbungskosten sehe ich allerdings nur den Betrag, den ich auch für die Monatstickets angegeben habe. Dabei würde ich dort die Summe aus Entfernungspauschale für Beschäftigungszeitraum 1 und den ÖPNV-Kosten für Zeitraum 2 erwarten.


    Ist das ein Bug oder soll das so?


    Oliver

    • Offizieller Beitrag

    in tax eingetragen.

    Das tax-Forum findest Du hier (klick mich!).


    Bei der Gesamtübersicht für Werbungskosten sehe ich allerdings nur den Betrag, den ich auch für die Monatstickets angegeben habe. Dabei würde ich dort die Summe aus Entfernungspauschale für Beschäftigungszeitraum 1 und den ÖPNV-Kosten für Zeitraum 2 erwarten.

    Es wird im Kalenderjahr entweder die Entfernungspauschale oder die höheren nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel berücksichtigt. Wurde im Forum auch schon oft erläutert und ist über die erweiterte Forumssuche sicherlich auffindbar.

  • Da ich hier neu bin waren dann wohl meine Suchbegriffe oder meine Interpretation der Überschriften nicht passend. Für die Nachwelt trotzdem noch ein Hinweis von finanztip.de:

    Zitat

    Öffentliche Verkehrsmittel - Die Entfernungspauschale können Sie also auch ansetzen, wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Falls Ihre Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale anzusetzenden Betrag übersteigen, können Sie die tatsächlichen Kosten stattdessen ansetzen.

    Seit 2012 überprüfen die Finanzämter nicht mehr tageweise, ob die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel die Pauschale übersteigen. Es wird nur noch jahresbezogen ermittelt, ob die Entfernungspauschale oder die Summe der Fahrtkosten höher ist (FG Münster, Urteil vom 1. April 2014, Az. 11 K 2574/12 E). Als pauschale Kosten sind maximal 4.500 Euro absetzbar.

    Auf jeden Fall vielen Dank für die schnelle Antwort (die ja softwareunabhängig gültig ist), und beim nächsten Mal frage ich auch im passenden Forum.


    Olli

    • Offizieller Beitrag

    ür die Nachwelt trotzdem noch ein Hinweis von finanztip.de:

    Ist doch genau das, was ich gesagt habe. ?(

    Es wird im Kalenderjahr entweder die Entfernungspauschale oder die höheren nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel berücksichtigt.