Reisekosten von betriebsfremden Personen

  • Hallo zusammen,


    ein Mitarbeiter ist samt Ehepartner an einem Wochenende außerberuflich/privat unterwegs (auswärtiger Wochenendaufenthalt), mit Fahrzeugüberlassung über 1%.


    Durch die günstige Lage wäre es für AG und AN von Vorteil, wenn der Mitarbeiter direkt vor Ort bleibt und am folgenden Werktag direkt zum Kunden fährt - spart zum Beispiel die Flugtickets. Der Ehepartner würde dadurch aber separat/alternativ zurückreisen, wodurch private Kosten entstehen (Bahn-Ticket).


    Kann der AG die Kosten legitim tragen und wie wäre die empfohlene Behandlung?

    Reisekosten könnten ja eigentlich nur für den Mitarbeiter selbst berücksichtigt werden.


    Vielen Dank für etwaige Kommentare/Ideen.

  • Private Kosten sind und bleiben private Kosten - also mMn keine Übernahme durch den AG. Anders kann es bei den Kosten des AN liegen (anteilig!). Wenn es im überwiegend betrieblichen Interesse des AN ist, können mMn die Kosten übernommen werden. Aber das überwiegend betriebliche Interesse des AN muss nachgewiesen werden - also ist es ratsam, dies im Vorfeld mit dem AG zu besprechen, der hierzu uU auch seinen Steuerberater zu Rate ziehen sollte.

  • Danke für deine Antwort.


    Zur Ergänzung: Ich betrachte das Thema derzeit aus AG Sicht.

    Es wirkt etwas schizophren, dass die ökonomisch sinnvollere Lösung zu Lasten des Mitarbeiters geht. Fährt er nach Hause und tritt dann die Reise an, entstehen ihm keine zusätzlichen Kosten (die Rückfahrt landet via 1% beim AG), dem AG entstehen aber insgesamt höhere Reisekosten, die voll anzurechnen sind (bzw. dem AN zu erstatten sind).

    • Offizieller Beitrag

    Fährt er nach Hause und tritt dann die Reise an, entstehen ihm keine zusätzlichen Kosten

    Dann mach er das, was jeder andere An auch macht. So hat er doch mindestens einen Tag mehr am Urlaubsort.


    Und die Mitnahme eines Ehepartners führt doch bei jeder anderen vermeintlich beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit auch zu Abgrenzungsproblemen.


    die Rückfahrt landet via 1% beim AG

    ?(

  • Dein Smiley vermag ich nicht zu deuten?

    Bei Dienstwagenregelung mit privater Nutzung (via 1% Pauschalversteuerung) entstehen dem AN keine Fahrtkosten.


    In dem Beispiel ging es auch nicht darum, den Ehepartner mit auf Dienstreise zu nehmen. Das hier private Kosten anfallen, ist natürlich klar und auch korrekt.

    • Offizieller Beitrag

    Dein Smiley vermag ich nicht zu deuten?

    Bei Dienstwagenregelung mit privater Nutzung (via 1% Pauschalversteuerung) entstehen dem AN keine Fahrtkosten.

    Eben, genau deshalb der smiley als Ausdruck meiner Verwunderung, dass ausgerechnet bei dieser einen zusätzlichen Fahrt das Kleinrechnen anfängt. Nach den meisten Vereinbarungen kann der AN doch fahren so viel er möchte. Urlaub nach Italien kein Problem, Rundreise Europa kein Problem. Über die Vor- und Nachteile der Überlassung von Firmenwagen an AN auch zu Privatzwecken sind sich doch alle vorher im Klaren. Und meistens ist es dann im Ergebnis zu beider Nutzen.