Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Meine Ex-Frau und ich lebten seit 2013 getrennt. Mitte 2017 haben wir uns scheiden lassen.
Meine Ex-Frau hat dann vor kurzen ihre Steuererklärungen für 2016/2017 eingereicht weil sie gerne das Baukindergeld beantragen wollte. Das Ende vom Lied,
das Amt wollte natürlich auch die Erklärung für 2016/2018 von mir. Da wir aber relativ lange Stkl 3/5 hatten, hätten mich eine Satte Nachzahlung erwartet.
Darauf hin haben wir uns auf Anlage U geeinigt damit ich meinen Unterhalt den ich an sie zahlte anrechnen kann.
Ergebnis:
2017 im Jahr der Scheindung hat das Amt den vollen Betrag anerkannt, für 2016 aber nicht, weil ich glaube ich in der Erklärung für 2016 angegeben habe.
Das Amt beruft sich auf
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 10
(1a)
1Sonderausgaben sind auch die folgenden Aufwendungen: 1.Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten
Den Termin hatten wir auch für die Scheidung als Trennungszeitpunkt angegeben.
Einspruch hatte ich eingelegt um die Frist nicht verstreichen zu lassen.
Die Frage ist nun, kann ich korrigieren und sagen wir haben uns bereits 2015 getrennt oder sogar 2013 getrennt?
Oder kann man den Unterhalt als Sonderausgabe wirklich nur ein Jahr geltend machen?
Bin etwas ratlos. Wenn es nur um ein paar Euro gehen würde wäre das halb so schlimm, aber es geht um einen mittleren 4-Stelligen Betrag.
Bin über jeden Tipp dankbar.
GRüße