Anlage U - Sonderausgaben - Unterhalt

  • Hallo zusammen,


    folgender Sachverhalt:


    Meine Ex-Frau und ich lebten seit 2013 getrennt. Mitte 2017 haben wir uns scheiden lassen.

    Meine Ex-Frau hat dann vor kurzen ihre Steuererklärungen für 2016/2017 eingereicht weil sie gerne das Baukindergeld beantragen wollte. Das Ende vom Lied,

    das Amt wollte natürlich auch die Erklärung für 2016/2018 von mir. Da wir aber relativ lange Stkl 3/5 hatten, hätten mich eine Satte Nachzahlung erwartet.


    Darauf hin haben wir uns auf Anlage U geeinigt damit ich meinen Unterhalt den ich an sie zahlte anrechnen kann.


    Ergebnis:

    2017 im Jahr der Scheindung hat das Amt den vollen Betrag anerkannt, für 2016 aber nicht, weil ich glaube ich in der Erklärung für 2016 angegeben habe.

    Das Amt beruft sich auf


    Einkommensteuergesetz (EStG)

    § 10

    (1a)

    1Sonderausgaben sind auch die folgenden Aufwendungen: 1.Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten



    Den Termin hatten wir auch für die Scheidung als Trennungszeitpunkt angegeben.


    Einspruch hatte ich eingelegt um die Frist nicht verstreichen zu lassen.


    Die Frage ist nun, kann ich korrigieren und sagen wir haben uns bereits 2015 getrennt oder sogar 2013 getrennt?

    Oder kann man den Unterhalt als Sonderausgabe wirklich nur ein Jahr geltend machen?


    Bin etwas ratlos. Wenn es nur um ein paar Euro gehen würde wäre das halb so schlimm, aber es geht um einen mittleren 4-Stelligen Betrag.


    Bin über jeden Tipp dankbar.


    GRüße

    • Offizieller Beitrag

    2017 im Jahr der Scheidung hat das Amt den vollen Betrag anerkannt, für 2016 aber nicht, weil ich glaube ich in der Erklärung für 2016 angegeben habe.

    Den Satz verstehe ich nicht.


    Die Frage ist nun, kann ich korrigieren und sagen wir haben uns bereits 2015 getrennt oder sogar 2013 getrennt?

    Du/Ihr hast/habt wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Versöhnungsversuche gelten als zusammenlebend.

  • 2017 im Jahr der Scheindung hat das Amt den vollen Betrag anerkannt, für 2016 aber nicht, weil ich glaube ich in der Erklärung für 2016 angegeben habe.

    Das Amt beruft sich auf


    Sorry. Der Satz soll heißen:


    2017 im Jahr der Scheindung hat das Amt den vollen Betrag anerkannt, für 2016 aber nicht, weil ich glaube ich in der Erklärung für 2016 angegeben habe, dass wir uns am 01.01.2016 getrennt haben.


    Wie gesagt, wir haben uns 2013 schon räumlich getrennt, aber erst 2017 scheiden lassen. Bei der Scheidung hatten wir beginn der Trennung 01.01.2016 für das Trennungsjahr angegeben.


    Die Frage ist nun ob ich das korrigieren kann auf einen früher Zeitpunkt und ob das Auswirkungen hat.


    Wir hatten nach der Trennung im Jahr 2013 die Steuerklassen auf 3/5 gelassen bis Ende 2015


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    2017 im Jahr der Scheidung hat das Amt den vollen Betrag anerkannt, für 2016 aber nicht, weil ich glaube ich in der Erklärung für 2016 angegeben habe, dass wir uns am 01.01.2016 getrennt haben.

    Ist doch klar, weil Ihr dann am 01.01.2016, 00:00 Uhr noch zusammenlebend gewesen seid und für das Jahr 2016 die Ehegattenveranlagung durchgeführt worden ist (Einzelveranlagung von Ehegatten oder Zusammenveranlagung) und keine Einzelveranlagung einer Einzelperson. Ansonsten hättet Ihr in der Erklärung dauend getrennt lebend seit 31.12.2015 eingeben müssen. Dann wären Einzelveranlagungen als Einzelpersonen für 2016 durchgeführt worden und die Anlage U hätte Berücksichtigung gefunden.


    Wir hatten nach der Trennung im Jahr 2013 die Steuerklassen auf 3/5 gelassen bis Ende 2015

    Spätestens jetzt werde ich keine steuerlichen Fragen dazu mehr beantworten, da Du dringendst zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe gehen solltest, der Dich ggf. über die Konsequenzen aus diesem Verhalten aufklärt. Der kann dann auch das weitere Vorgehen mit Dir besprechen, um da ggf. sogar straffrei heraus zu kommen. Dein Problem ist nämlich nicht nur das Jahr 2016, sondern auch oder insbesondere die Jahre 2014 und 2015.

  • Ich habe eben mit dem FA telefoniert. Wenn meine Ex mir bestätigt, das wir vor 2016 schon getrennt waren, dann schaut die Kollegin vom Amt ob sie das noch berücksichtigen kann, Voraussetzung eine Bestätigungsschreiben von mir und meiner Ex untschrieben. Sie schaut jetzt mal was sie bei sich 2016 eingetragen hat.


    Bezüglich dem Steuerklassenthema weiß ich dass das kritisch ist und damals dumm war, da aber das FA nie ein Steuererklärung von uns gefordert hatte, hatten wir das nicht auf dem Schirm, erst als meine Ex ihre für 2016/2017 eingereicht hat kam das Amt auf mich zu mit der Aufforderung zur Abgabe der 2016er. Ich habe dann 2017 und 2018 gleich mit abgegeben. Das Risiko besteht natürlich wenn wir das auf den 31.05.2015 legen dass das Amt dann auch eine Erklärung für 2015 fordert?


    Grüße & Danke fürs erklären.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe eben mit dem FA telefoniert. Wenn meine Ex mir bestätigt, das wir vor 2016 schon getrennt waren, dann schaut die Kollegin vom Amt ob sie das noch berücksichtigen kann, Voraussetzung eine Bestätigungsschreiben von mir und meiner Ex unterschrieben. Sie schaut jetzt mal was sie bei sich 2016 eingetragen hat.

    Das ist die eine Sache. Und dann wird die Dame sich sicherlich die weiteren Schritte überlegen, die bei sorgfältiger Bearbeitung eigentlich klar sein müssten.


    Bezüglich dem Steuerklassenthema weiß ich dass das kritisch ist und damals dumm war, .....

    Das war nicht dumm, sondern schlicht und einfach eine Steuerhinterziehung.


    da aber das FA nie ein Steuererklärung von uns gefordert hatte, hatten wir das nicht auf dem Schirm,

    Die müssen Euch auch nicht extra einzeln auffordern. Ihr habt ggf. die Steuererklärung/en von alleine abzugeben, wenn Ihr dazu verpflichtet seid. Die Finanzbehörde regelt das nämlich im Rahmen einer öffentlichen Aufforderung, dass alle, die eine Pflichtveranlagung abzugeben haben, dies bis zu einem bestimmten Zeitpunkt tun müssen.


    erst als meine Ex ihre für 2016/2017 eingereicht hat kam das Amt auf mich zu mit der Aufforderung zur Abgabe der 2016er.

    Also Einzelveranlagung von Ehegatten wie oben schon gesagt, aufgrund der unzutreffenden Eintragung 01.01.2016 als Tag der Trennung (dauernd getrennt lebend).


    Das Risiko besteht natürlich wenn wir das auf den 31.05.2015 legen dass das Amt dann auch eine Erklärung für 2015 fordert?

    Dazu sage ich nichts mehr. Ihr habt bzw. Du hast durch unzutreffende Angaben ggf. eine Steuerverkürzung begangen. Besprecht das mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe.