Ehefrau als freiberufliche Dozentin oder Minijob?

  • Liebe Mit-Steuerzahler,


    je mehr ich lese über Freiberuflichkeit, Minijob, ... desto mehr Fragen kommen bei mir auf. Kurz zu meiner Situation:


    Meine Frau ist über mich familienversichert. Sie arbeitet als Dozentin, wozu sie zweimal jährlich einen Vertrag mit einer FH abschließt, in dem Semesterwochenstundenzahl und Gehalt pro Stunde angegeben sind. Nach Semesterende schreibt sie eine Rechnung und erhält ihr Gehalt, das aufs Jahr gemittelt unter €450 pro Monat liegt. Ansonsten hat sie kein weiteres Einkommen.


    Ist sie somit Freiberufler... und muss sie somit ein Gewerbe anmelden?

    Oder ist sie „Minijobber“... und muss ich hier ggf. gegenüber dem Finanzamt gar keine Angaben über den Job machen?

    Wie trage ich das im entsprechenden Fall im Wiso Steuersparbuch ein?


    Danke für Eure Antwort im Voraus,

    Doc MC

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frau ist über mich familienversichert. Sie arbeitet als Dozentin, wozu sie zweimal jährlich einen Vertrag mit einer FH abschließt, in dem Semesterwochenstundenzahl und Gehalt pro Stunde angegeben sind. Nach Semesterende schreibt sie eine Rechnung und erhält ihr Gehalt, das aufs Jahr gemittelt unter €450 pro Monat liegt.

    Ist sie somit Freiberufler... und muss sie somit ein Gewerbe anmelden?

    Selbstverständlich ist sie freiberuflich tätig und erzielt Einkünfte aus selbständiger (freiberuflicher) Tätigkeit i.S. § 18 EStG. Die Aufnahme der Tätigkeit ist bzw. wäre schon längst dem FA formlos anzuzeigen gewesen.


    Wie trage ich das im entsprechenden Fall im Wiso Steuersparbuch ein?

    Wie gesagt, Einkünfte aus selbständiger (freiberuflicher) Tätigkeit mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde noch prüfen in wie weit ein gewisser Anteil steuerfrei gem. § § Nr. 26 EStG ist.

    Das wird im WISO steuer:Sparbuch alles abgefragt, sofern es denn wirklich in Betracht kommen sollte, zumal ja wohl der Hauptberuf so betrieben wird.


    Wobei Sie aller Wahrscheinlichkeit nach eh unter dem Grundfreibetrag sein wird.

    Was für ein Grundfreibetrag für die Einkunftsart? Da gibt es keinen. Ansonsten wird ja offensichtlich die Zusammenveranlagung von Eheleuten beantragt bzw. günstiger sein als eine Einzelveranlagung von Eheleuten.