Kaltwasser nach Verbrauch und nach Wohnfläche

  • Hallo Forum,


    Auf einem Grundstück steht ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen und das Haus meiner Eltern. Bis jetzt wurde noch nie eine Nebenkostenabrechnung erstellt, weil in den Wohnungen immer Verwandte gewohnt haben. Es gab eine Inklusivmiete und das wars.

    Jetzt "muss" eine Wohnung an Fremde vermietet werden. Deshalb müssen sich meine Eltern zum ersten Mal mit Nebenkosten beschäftigen. Oder besser Ich, weil meine Eltern mit über 70 keine Lust mehr haben sich in sowas einzuarbeiten.
    Ich selber hatte auch nie damit zu tun und arbeite mich langsam rein. Ich schwanke jetzt noch zwischen eigenem Excelblatt und WISO. Bei WISO gefällt mir natürlich, dass man sich einmal reinarbeiten muss und das Objekt richt erstellen muss und dann geht in den Folgejahren der Aufwand auf ein Minimum zurück.

    Nun bin direkt auf ein Problem gestoßen. Es gibt eine Zentral Gasheizung im Keller des Mehrfamilienhauses und auch der Hauptwasseranschluss ist im Mehrfamiliehaus. Alle Leitungen gehen von dort zu meinen Eltern. Ich möchte Kaltwasser nicht nach Wohnfläche abrechnen, weil meine Eltern einen Garten haben und deshalb deutlich mehr Wasser verbrauchen.


    Meine Eltern haben einen Wasserzähler. Ich würde gerne von meinen Eltern die Wassermenge vom Hauptzähler abziehen und den Rest auf die Wohnfläche der 3 Wohnungen verteilen. Ist sowas Möglich?


    Vielen Dank

  • Differenzen aus Hauptzähler und Messkapsel in der Wohneinheit zu bilden, ist so direkt nicht zulässig. Es gibt eine Differenzmethode, die man anwenden kann, wenn z.B. ein Zähler kaputt ist. Die Berechnung ist aber kompliziert, und ich denke, dass das die Nebenkostenabrechnung noch komplizierter werden lässt.

    Aber ich denke, Du bist da nicht allein: Das Problem, den Kaltwasserverbrauch richtig umzulegen, haben schon viele gehabt. Das beste ist, wenn separate Zähler für Gartenwasser und Wohneinheiten existieren, die jeweils nur die jeweilige Teilmenge messen. Hintergründe sind in vielen Beiträgen bereits erklärt, und Du findest sie, indem Du nach dem Begriff Differenzmethode suchst.

    Du könntest das Wasser ja auch nach Wohnfläche umlegen, vorher aber das Gartenwasser abziehen. Niemand wird sich beschweren [können], wenn Du ihm einen Abschlag gewährst bzw. einen Teil seiner Kosten übernimmst. Dazu müsstest Du nur die Wasserabrechnung um den Gartenwasserverbrauch reduzieren. Das müsstest Du vielleicht als weiteren Beleg mit Hilfe von Excel ausrechnen. Solche Aufteilungen wirst Du immer wieder brauchen, z.B. wenn Du Rechnungen bekommst, auf denen Positionen stehen, die für mehrere Umlageschlüssel relevant sind oder auf mehrere Schlüssel verteilt werden müssen. Da Du Umlagekonten auch nach zwei unterschiedliche Schlüssel aufteilen kannst, wäre zudem denkbar, dass Du den Prozentsatz Wasser, das nach Wohnfläche zu verteilen ist, dem ersten Schlüssel (z.B. 75%) zuschlägst und den Rest auf einen Schlüssel, der die Mietpartei nicht belastet.