Fragen zu negativen Kapitalerträgen

  • Hallo,


    ich habe vor kurzem eine Rentenversicherung gekündigt und Ende Januar 2019 einen Brief von der Versicherung erhalten. Darin heißt es, dass ich negative Kapitalerträge für den Zeitraum 1.6.2013 bis 1.1.2019 erzielt habe (ca. 900 Euro). Weiterhin heißt es, ich könne die Steuerbescheiningung dem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung vorlegen und ggfs. eine Verrechnung mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen erreichen oder einen Verlustvortrag für die nächsten Veranlagungszeiträume erwirken.


    Ich habe dazu folgenden Thread im Forum gefunden: Negative Kapitalerträge aus gekündigter Lebensversicherung


    Dazu habe ich ein paar Fragen.


    1. Ich gehe mal, davon aus, dass es dort in Beitrag 2 richtig dargestellt ist?! Ich muss das ganze also in die richtigen Zeilen in der Anlage KAP eintragen, also in die Zeilen 14 und 17?


    2. Die Bescheinigung der Versicherung ist datiert auf den 31.1.2019, die negativen Kapitalerträge sind zwischen dem 1.6.2013 und 1.1.2019 entstanden. Wann muss ich das ganze in der Steuererklärung angeben. Frühestmöglich (Steuerjahr 2018) oder erst in der Steuererklärung für das Steuerjahr 2019?


    3. Können die negativen Kapitalerträge auch schon teilweise verjährt sein?


    4. Ich habe bisher keinen größeren Kapitalerträge erzielt, mittlerweile besitze ich aber Anteile verschiedener Fonds. Sollte ich positive Kapitalerträge erzielen, wie und in welchem Fall werden diese dann mit den negativen Erträgen verrechnet. Besteht überhaupt eine Chance, dass mir das Ganze was bringt?


    5. Muss ich diese negativen Kapitalerträge jedes Jahr aufs Neue in meiner Steuererklärung angeben oder bleiben die beim Finanzamt sozusagen im System? Sorry für die vielleicht blöde Frage :)


    6. Was ist der Unterschied zwischen "ggfs. eine Verrechnung mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen erreichen" und "einen Verlustvortrag für die nächsten Veranlagungszeiträume erwirken"? Habe ich also 2 Möglichkeiten die negativen Kapitalerträge in meiner Steuererklärung unterzubringen oder ist das prinzipiell das Gleiche?


    Ich hoffe, dass das jetzt nicht zu viele Fragen waren und dass diese nicht allzu blöde sind :) Vielen Dank schon mal.


    viele Grüße

    chiggedi

  • Du hast den negativen Ertrag doch erst mit der Auszahlung realisiert - also prüfe, wann der Ertrag steuerlich wirksam wird

  • Hallo babuschka,


    danke für deine Antwort. Bin leider echt kein Steuererxperte, sorry.


    Also die Auszahlung habe ich Januar 2019 erhalten. Dann wird der Ertrag auch 2019 wirksam, richtig? Dann kann ich das ganze erst in der Steuererklärung für 2019 verwenden? Zumindest wär das für mich so logisch.


    viele Grüße und danke schon mal,


    chiggedi