Verlustvortrag des letzten und Jahre davor richtig angeben

  • Hi Leute,


    ich hatte ein Einzelunternehmen und hatte 2016 ca 95.000 EUR und 2017 ca. 64.000 EUR negative Einkünfte. Habe einen Bescheid aus 2017 mit einem gesamten verbleibenden Verlustvortrag von 160.000 EUR. Nun habe ich 2018 einen kleinen negativen Betrag von 3.000 EUR zu verbuchen.


    Wie gebe ich die verbleibenden Verlustvorträge aus den Jahren davor und die neuen negativen Einnahmen aus dem letzten Jahr richtig an?

    Es gibt ja unter Sonstige Angaben die Rubrik Verlustvortrag, nur welche Spalte ist die richtige?



    Trage ich dann die gesamten Verlustvortrag von 160.000 EUR laut Bescheid aus 2017 ein + den Verlust von diesem Jahr?
    Vermutlich wird der Verlust ja automatisch dazu gerechnet, so dass ich nur den Bescheid übertragen muss.




    Danke und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann Deinen Screen aufgrund der aktuellen Forenprobleme in diesem Zusammenhang nicht sehen, aber Du musst bei der Maske "verbleibender Verlustvortrag laut Feststellungsbescheid auf den 31.12.2017" in die letzte Zeile "alle anderen nicht aufgeführten Einkünfte" gehen. Das sind dann die nicht durch besondere Vorschriften besonders begrenzten Vorträge. Das kannst Du eigentlich schon aus den Bezeichnungen der anderen Zeilen erkennen.


    Hatten wir aber eigentlich schon öfters im Forum beschrieben, u.a. auch bebildert. Müsste eigentlich über die erweiterte Forumssuche auffindbar sein.

  • Danke, in der Suche hatte ich vorher geschaut und es gab etliche Beiträge zu Kryptowährung und Studium. Hatte nicht zu meinen Fall gepasst, aber nun weiß ich ja, dass ich richtig war.


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Du musst bei der Maske "verbleibender Verlustvortrag laut Feststellungsbescheid auf den 31.12.2017" in die letzte Zeile "alle anderen nicht aufgeführten Einkünfte" gehen.

    Beiträge zu Kryptowährung und Studium. Hatte nicht zu meinen Fall gepasst,

    Auch Verlustvorträge im Rahmen der nichtselbständigen Einkünfte i.S. § 19 EStG gehören zu diesen "alle anderen nicht aufgeführten Einkünfte". Du wirst (fast) nie ein Beispiel finden, dass 100% auf Deinen Fall passt. Aber einfach einmal über den Tellerrand schauen. ;)


    Danke

    gerne :)