Bei Stapelverarbeitung: 3123 bucht falsch (auf 1576 statt 1577) USTVA falsch - KZ 47 bleibt leer

  • Hallo!


    ich habe folgendes Problem, wenn ich etwas (zb die Amazon Gebühren) auf das Konto 3123 buche, bucht er die Steuer nicht auf das Konto 1577 (Abziehbare Vorsteuer nach §13b UStG 19% ) sondern auf 1576 (Abziehbare Vorsteuer 19%)


    Die USTVA ist somit falsch - kz 47 bleibt leer


    Jemand eine Idee?


    Edit: Scheinbar tritt dieses Problem nur auf, wenn ich mehrere Buchungen markiere und diese Stapelweise zuordne.

    Öffne ich jede Buchung einzelln und wähle dort das Konto 3123 wird auch Richtig gebucht und die Steuerbeträge tauchen auch in der USTVA auf..




    Grüße

    Stefan

  • Noch knapp 6 Monate, dann haben wir die 2 Jahre voll! (Denn der Fehler besteht schon seit Januar 2020)

    Nichts passiert, keinen Interessierts. Arbeitet sonst keiner mit der Stapelverarbeitung?


    Edit: seit Januar 2019!

  • Mitte JULI und es hat sich noch nichts getan!!!!!!

    Die 2 Jahre kommen immer näher.

    Warum sollte Buhl auch etwas unternehmen, die wissen genau das ein Umstieg auf ein anderes Programm tagelang in Anspruch nimmt, das einarbeiten in das NEUE Programm auch wieder sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und deshalb die Kunden bei Mein Büro bleiben.


    Hallo,

    es kann doch nicht sein das die Behebung eines so gravierenden, Steuer relevanter Fehler fast 1 Jahr oder länger dauert!!!!

    Neben der FALSCHBUCHUNG bedeutet dieser Fehler auch für uns eine erhebliche Mehrarbeit die sich bei uns monatlich über einige Stunden erstreckt.


    Buchhaltung erledigen mit wenigen Klicks??????


    Mit freundlichen Grüßen

    Gibt es eigentlich eine Aufsichtsbehörde für Steuersoftware??

  • Kann man eigentlich den Hersteller / Vertreiber von Software für grobfahrlässige Fehler verantwortlich machen???


    Wenn auf Grund einer Betriebsprüfung Steuernachzahlungen, die durch ein fehlerhaftes Programm verursacht wurden, rückwirkend für mehrere Jahre fällig werden und zusätzlich noch Säumniszuschläge berechnet werden kann das für eine Firma schnell das AUS sein.


    Kann man hierfür den Hersteller/Vertreiber ähnlich einer Steuerberaterhaftung regresspflichtig machen??

  • Na da müsste man die Diskussion wohl doch ins öffentliche Netz verlagern, hier lesen ja auch genug Steuerberater, Finanzberater und Rechtsanwälte mit. Die kennen sich besser mit Sachverhalten aus. Es müsste ja auch geklärt werden in wieweit man den Kaufpreis für die Fehlerhafte Software kürzen bzw. wieviel Geld man zurück fordern kann.

  • Na da müsste man die Diskussion wohl doch ins öffentliche Netz verlagern, hier lesen ja auch genug Steuerberater, Finanzberater und Rechtsanwälte mit. Die kennen sich besser mit Sachverhalten aus. Es müsste ja auch geklärt werden in wieweit man den Kaufpreis für die Fehlerhafte Software kürzen bzw. wieviel Geld man zurück fordern kann.

    Ich glaube nicht. Zumindest die Steuerberater, die ich im Laufe kennengelernt haben, halten nichts von solcher Software. Die benutzen z.B. Simba o.ä.

    "Finanzberater" - Was ist das denn ? Ein Beruf ? ;)

    Rechtsanwälte haben hier in solchen Foren auch nicht unbedingt was zu suchen, weil eine Rechtsberatung hier gar nicht stattfinden kann/darf.

    Es ist und bleibt ein privates Buhl-Forum von Usern für User. (Noch nichtmal Buhl selbst liest hier regelmässig mit?).


    Für Rechtliches und steuerrechtliche Belange gibt es sicher bessere Foren; Der Erste Ansprechpartner sollte m.M. nach immer die eigene Vertrauensperson sein; der eigene Steuerberater und/oder Rechtsanwalt. Viele meinen ja sowas braucht man nicht, will seine Steurn komplett selbst machen, weil man der Werbung von Buhl und Konsorten glauben geschenkt hat. Dass das nicht der richtige Weg ist, merkt man spätestens nach der ersten Steuerprüfung.

    Aber da muss ja jeder selbst seine Erfahrungen sammeln.

    Über die Werbeversprechen von Buhl wurde auch schon viel gewettert, aber wenn man dann Kritik übt, ist die durchaus gar nicht gewünscht. Schliesslich gehört das Forum ja Buhl. Und Buhl entscheidet wer wie kritisieren darf und wer "moderiert".

  • NUN geht nicht mehr!!!!


    Umstellung auf 16% (lt. BUHL Wiso ZITAT "

    Als MeinBüro-Kunde sind Sie dabei auf der sicheren Seite. Denn die geltenden Steuersätze werden natürlich in der aktuellen MeinBüro Version Berücksichtigung finden"

    Selbst bei einzelbuchungen wird der Betrag nicht mehr in KZ 47 eingetragen!!


    Nun nähern wir und den 2 Jahren und nichts wird besser sondern schlechter.

    Noch knapp 4 Monate, dann haben wir die 2 Jahre voll! (Denn der Fehler besteht schon seit Januar 2019)

    • Offizieller Beitrag

    Selbst bei Einzelbuchungen wird der Betrag nicht mehr in KZ 47 eingetragen!!

    Bei dem Konto 1786 fehlt die 47 Kennziffer unter Pos. UVA.

    So ist es! Dem Konto 3123 zu 16 % Sonstige Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmer 19%/16% Vorst. 19%/16% Umsatzst.

    fehlt in 1786 die Kennziffer 47. Wird mit dem Update 20.03.15.001 ab kommender Woche behoben sein. Die Aussage bezieht sich auf die Einzelbuchung.

    Die Stapelbuchung beherrscht nicht die Buchung auf die MWST Sätze der MWST Senkung. Arbeit für die Zeitspanne daran ist nicht beabsichtigt.

  • Also bei mir steht in

    3123 1579 UVA 46

    1575 UVA 36


    Hab das dannmal mit 19 % eingegeben

    dann wird die Buchung richtig vorgenommen.


    Ich glaub ich wart dann mal bis nächste Woche und hoffe das Buhl ein Update zur Verfügung stellt.