Wer kann mir mein häusliches Arbeitszimmer für EÜR in WISO Mein Büro PLUS einpflegen?

  • Hallo,

    ich bin ja schon froh, dass ich mit den Standard Vorgängen in WISO mein Büro klar komme.

    Nun möchte ich endlich mal mein häusliches Arbeitszimmer (Eigentumswohnung), Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit mit einpflegen, da ich die Kosten in der EÜR ausweisen möchte.

    Da ich steuerlich / buchhalterisch wirklich keine Ahnung habe, suche ich jemanden, der mir dies per Fernwartung / Bildschirmfreigabe einpflegen und mir dafür auch eine Rechnung stellen kann.

    Falls es jemanden aus dem Kölner Raum gibt, dann gern auch hier vor Ort.


    Viele Grüße

    Martin

  • Das ist kein Poblem, muss lediglich jeden Monat unter Finanzen den richtigen Konten zugebucht werden.

    Unter Raumkosten Konto 4200 die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer

    Unter Konto 4280 Sonstige Raumkosten (Strom, Wasser, Gas, Heizung, Reinigung)


    Sie können mich gerne anrufen, dann können wir das gemeinsam per Telefon durchgehen, und evtl. Fragen zur Handhabung klären.

    Tel: 03493 8075747


    PS. Ich schreiben keine Rechnung, denn ich möchte dafür auch keinerlei Bezahlung. Unter Freiberuflern sollte man sich für solche Kleinigkeiten auch

    so helfen können.


    LG, Mandy Peters

  • Von diesem Rat würde ich die Finger lassen - weil hier schon auf die falschen Konten gebucht wird und der Wert falsch ermittelt wird.


    Nur kurz: es gibt für ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung zwei spezielle Konten, einmal für den abzugsfähigen Teil und einmal für den nichtabzugsfähigen Teil (das ist nämlich in das Formular EÜR zu übernehmen)! Raumkosten (die von Mandy genannten Konten) können nur bebucht werden, wenn extra Räume angemietet werden! Und das, was Mandy unter sonstigen Raumkosten erfasst, gehört in die gesamten Kosten.


    Das Arbeitszimmer muss auch aktiviert werden ("Mittelpunkt" könnte nämlich bedeuten, dass das Arbeitszimmer zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird), es dürfte sich nämlich um betriebsnotwendiges Vermögen handeln.


    Ich würde zunächst die steuerliche Hilfe im WISO steuersparbuch auf das Stichwort "häusliches Arbeitszimmer" durchsuchen, auch hier im Forum gibt es schon viele Diskussionen hierzu!

  • Ich buche schon seit Jahren auf diese Konten, und so wird es bei mir auch vom Finanzamt seit Jahren Problemlos akzeptiert.

    Ich hatte damals (2013) extra einen Beratungstermin mit meinem Finanzamt.

    Buchungsbeispiele : https://www.rechnungswesen-por…er-Buchungsbeispiele.html


    Auszug aus oben genannter Quelle

    Unbegrenzter Abzug


    Steuerpflichtige dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer unbegrenzt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn ihr häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.


    https://www.datev.de/dnlexom/c…ex.html#/document/5302617

    • Offizieller Beitrag

    Steuerpflichtige dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer unbegrenzt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn ihr häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

    Das sagt ja nun nur etwas über den grundsätzlichen Rahmen der Abziehbarkeit aus.


    Dann klicke einmal auf die unter den Kontonummern weiterführenden Verlinkungen, die das jeweilige Konto erläutern und die wirst die klaien aber feinen Unterschiede erkennen.


    Zudem:

    häusliches Arbeitszimmer (Eigentumswohnung), Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit mit einpflegen,

    Das Arbeitszimmer muss auch aktiviert werden ("Mittelpunkt" könnte nämlich bedeuten, dass das Arbeitszimmer zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird), es dürfte sich nämlich um betriebsnotwendiges Vermögen handeln.

    Genau, und zwar mit Gebäudeanteil (wegen AfA) und Grund&Boden-Anteil.


    Ich hatte damals (2013) extra einen Beratungstermin mit meinem Finanzamt.

    Das Finanzamt darf überhaupt nicht "beraten" und mündliche Auskünfte sind seit jeher unverbindlich.

  • Das Einpflegen ist das geringste Problem, das du im Moment hast. Du musst erst einmal klären, welche Werte du in den Betrieb einbringst (notwendiges Betriebsvermögen) und mit welchen Beträgen diese dann jährlich abgeschrieben werden.

    Dann musst du den Anteil des Arbeitszimmers ermitteln. Die Kosten buchst du unterjährig alle auf Arbeitszimmer nicht abzugsfähig, am Jahresende teilst du entsprechend deinem Aufteilungsmaßstab auf und buchst den abzugsfähigen Anteil für das Arbeitszimmer um auf Arbeitszimmer abzugsfähig. Die Abschreibungen gehen auf ein gesondertes Konto im Bereich Abschreibungen.


    Dazu kannst du die steuerliche Hilfe im WISO steuer:sparbuch zu Rate ziehen.


    Im SKR 03 musst du mit folgenden Konten arbeiten: (00)59, (0)149, 4288, 4289, 4833


    Das Ganze solltest du im Modul Einnahmen-Überschussrechnung anlegen - von dort aus geht auch die Umsatzsteuererklärungen einschließlich -voranmeldungen und die Gewerbesteuererklärung.

  • Das ist kein Poblem, muss lediglich jeden Monat unter Finanzen den richtigen Konten zugebucht werden.

    Unter Raumkosten Konto 4200 die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer

    Unter Konto 4280 Sonstige Raumkosten (Strom, Wasser, Gas, Heizung, Reinigung)

    Erstmal Danke für das Angebot. Die nachfolgenden Kommentare haben mich jedoch wieder völlig verwirrt:



    Mein Steuerberater hat mir das auch angeraten, das Büro in einem Zimmer in meiner Mietwohnung als Raumkosten aufzuführen und nicht als Arbeitszimmer

    Ich habe mein Büro in meiner eigenen Eigentumswohnung, keine Mietwohnung.



    Dann musst du den Anteil des Arbeitszimmers ermitteln. Die Kosten buchst du unterjährig alle auf Arbeitszimmer nicht abzugsfähig, am Jahresende teilst du entsprechend deinem Aufteilungsmaßstab auf und buchst den abzugsfähigen Anteil für das Arbeitszimmer um auf Arbeitszimmer abzugsfähig. Die Abschreibungen gehen auf ein gesondertes Konto im Bereich Abschreibungen.

    Danke für die Tipps, aber ich verstehe nur Bahnhof.

    Ich suche also tatsächlich jemanden, der sich meinem individuellen Problem annimmt und mir (gern auch kostepflichtig) einmal dabei hilft, dies in WISO Mein Büro einzupflegen.
    Mein Problem ist halt, dass ich wirklich Beratung brauche. Mein Steuerberater kennt meine Software nicht und Buhl berät nicht zu Buchungen.

    Wo in der Welt findet man also jemanden, der a) steuerlich / buchhalterisch valide Kenntnisse hat und b) weiß, wie man das in WISO Mein Büro einpflegt?


    Grüße

    Martin

    • Offizieller Beitrag

    Das Arbeitszimmer muss nicht zwingend aktiviert werden, es gibt auch Ausnahmen. Wenn die Kriterien zutreffen, sollte das beim FA beantragt werden.

    https://www.iww.de/mbp/archiv/…ht-die-steuerfalle-f11238

    Kann einem die Versteuerung bei Betriebsaufgabe ersparen.

    Du erzählst uns hier wirklich nichts neues. Das haben wir selber schon verlinkt. Allerdings ist ein zu aktivierender Teil, also Wert Grund&Boden sowie Gebäude insgesamt, von lediglich bis zu 20.500€ doch eher unwahrscheinlich, wenn man die heutigen Objektpreise so sieht. Aber dazu hat der TE ja wohl seinen Steuerberater.


    Mein Steuerberater kennt meine Software nicht und Buhl berät nicht zu Buchungen.

    Aber er sagt Dir doch, was wie steuerlich zu behandeln ist, oder? Und den Kontenplan kennt man auch.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Steuerberater hat mir das auch angeraten, das Büro in einem Zimmer in meiner Mietwohnung als Raumkosten aufzuführen und nicht als Arbeitszimmer

    Bitte nicht immer Mietobjekte mit Eigentum in einen Topf werfen.

  • Ich habe mich gerade entschieden, das Arbeitszimmer einfach gar nicht anzusetzen.

    Ich habe als Grafik- / Webdesigner einen Stundensatz von 60,- €.

    Wenn ich mich jetzt 4-5 Stunden mit diesem Thema beschäftige, hat es den steuerlichen Vorteil ja vielleicht schon wieder aufgefressen. Da kümmere ich mich in der Zeit lieber um meine Kunden und verdiene etwas Geld.

    Ich habe einfach keine Lust mehr, mich mit dem deutschen Steuersystem zu beschäftigen - wohl wissend, dass ich dem Staat so Geld in den Rachen werfe.

    Bin einfach zu frustriert.

    Trotzdem danke ich allen hier für´s mitdenken und die gut gemeinten Vorschläge und Anregungen.


    Ich wünsche Euch einen schönen Abend ;)

  • Du solltest einen Steuerberater befragen! Das Arbeitszimmer ist höchstwahrscheinlich betriebsnotwendiges Vermögen und muss daher aktiviert werden! Und ob dir das im Moment nicht verständlich erscheint: das Finanzamt wird nachfragen. Das Gesetz schreibt vor, dass betriebsnotwendiges Vermögen zwingend im Anlagevermögen zu zeigen sind. Du hast eigentlich keine Wahl - das wäre bei einer Mietwohnung anders.


  • Es gibt ja auch Menschen, die auf dem Lande wohnen, da sind die Gebäude nicht so überteuert wie in der Stadt. Und das Arbeitszimmer wird ja nur anteilig angesetzt. Bei 200 Tsd und 10% ist man noch unter der Grenze.


    Bei mir hat es geklappt. Ich habe das formlos beantragt und schon eine Woche später kam ein Außendienst MA vom FA und hat sich das vor Ort angeguckt. Und dann habe ich einen schriftlichen Bescheid bekommen, dass ich nicht aktivieren muss.

  • Tut mir ja leid, das das Finanzamt angeblich nicht eraten darf, hat es aber bei mir, Es gibt bei uns sogar 2 Mal die Woche extra Tage, bei denen man dort einen Termin machen kann.

    Da ich nicht unter die Buchhaltungspflicht falle Siehe Link: https://www.buhl.de/meinbuero/…h-buchfuehrungspflichtig/

    Die Aussage vom Finanzamt war: Selbstverständlich haben Sie das Recht, Ihr Arbeitszimmer, sowie Lagerraum u. Werkstattraum Steuerlich geltend zu machen, auf welches Konto Sie das intern buchen interessiert uns überhaupt nicht solange Sie lediglich zur EUR verpfichtet sind. Genau so mache ich das dementsprechend seit 2013 und habe bis jetzt keinerlei Probleme mit dem FA gehabt.

  • Dieser Rat ist eindeutig contra legem! Zumal du dich im Streitfall (z.B. Betriebsprüfung) nicht darauf berufen kannst, da völlig unverbindlich. Und das Gesetz geht nun einmal dem "Rat" eines Finanzbeamten vor. Wenn Ihr so ein FA habt, gut - aber dies als Rat an andere weiterzugeben, ist einfach Leichtsinn, du jagst andere in steuerliche Risiken!

    Die Vorschriften zum betriebsnotwendigen Vermögen sind eindeutig. Ausserdem hast du noch nicht gesagt, ob du zur Miete wohnst oder Eigentum hast wie der/die TE. Wenn du nämlich zur Miete wohnst, ist eine andere Ausgangslage gegeben, siehe #12

  • Mein Problem ist halt, dass ich wirklich Beratung brauche. Mein Steuerberater kennt meine Software nicht und Buhl berät nicht zu Buchungen.

    Wo in der Welt findet man also jemanden, der a) steuerlich / buchhalterisch valide Kenntnisse hat und b) weiß, wie man das in WISO Mein Büro einpflegt?

    Hallo smint32,

    was nesciens und indirekt auch alle anderen Buchhaltungsexperten Dir sagen wollen, ist, dass ein Steuerberater zunächst die individuelle Sachlage klären muss. Nur der darf auch nach deutscher Rechtslage die geforderte Beratung geben: Was ist mit welchem Betrag in der EÜR wo verpflichtend anzusetzen bzw. darf wahlweise angesetzt werden, völlig unabhängig von irgendeiner Software. Die Software ist nur Werkzeug. Wenn das passiert ist, können wir uns hier Gedanken machen (oder jemand kann das für Dich erledigen), wie die Anforderung konkret in WISO Mein Büro umgesetzt werden kann.