Guten Tag,
meine Frau (Musikerin) gibt nebenberuflich ein paar Stunden an der Musikschule als Honorarkraft, also freiberuflich (Einnahmen ca. 10.000€).
Jetzt sehe ich zwei Möglichkeiten das zu erfassen, die beide irgendwie nicht so recht passen:
1. als nebenberufliche Tätigkeit (§3 Nr. 26) mit Übungsleiterfreibetrag:
Hier kann man aber keine vernüftige EÜR eingeben (z.B. mit Arbeitszimmer, Abschreibungen, Anlageverzeichnis Umlaufvermögen etc.). Außerdem wird der Gewinn auf der EÜR immer unter Kleinunternehmer eingetragen (Zeile 11), müsste aber in Zeile 15!
2. als 1.freiberufliche Tätigkeit:
Hier kann man die EÜR vollständig machen, aber wie kriegt man hier den Übungsleiterfreibetrag berücksichtigt?
Vielen Dank
Peter