Wie Übungsleiterfreibetrag und vernünftige EÜR erfassen

  • Guten Tag,


    meine Frau (Musikerin) gibt nebenberuflich ein paar Stunden an der Musikschule als Honorarkraft, also freiberuflich (Einnahmen ca. 10.000€).


    Jetzt sehe ich zwei Möglichkeiten das zu erfassen, die beide irgendwie nicht so recht passen:


    1. als nebenberufliche Tätigkeit (§3 Nr. 26) mit Übungsleiterfreibetrag:

    Hier kann man aber keine vernüftige EÜR eingeben (z.B. mit Arbeitszimmer, Abschreibungen, Anlageverzeichnis Umlaufvermögen etc.). Außerdem wird der Gewinn auf der EÜR immer unter Kleinunternehmer eingetragen (Zeile 11), müsste aber in Zeile 15!


    2. als 1.freiberufliche Tätigkeit:

    Hier kann man die EÜR vollständig machen, aber wie kriegt man hier den Übungsleiterfreibetrag berücksichtigt?


    Vielen Dank

    Peter

  • Da muss zwingend eine EÜR über Elster eingereicht werden - also die zweite Möglichkeit. Sie dir das Modul Einnahmenüberschussrechnung einmal an - dann findest du den Weg.

    Übrigens: Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht und bedeutet, dass man bis zu 17.500 Euro keine Umsatszsteuer abführen muss, im Gegenzug aber diese auch auf Rechnungen nicht ausweisen darf und die von anderen Unternehmern berechnete Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer ziehen darf.

    Beides muss getrennt gesehen werden - wenn deine Frau umsatszsteuerlich zur Kleinunternehmerregelung optiert hat (muss nämlich beantragt werden), müssen die Umsätze in der EÜR bei Kleinunternehmer eingetragen werden, sonst als "normale", der Umsatzsteuer unterliegende Umsätze und dann auch eine Umsatzsteuererklärung gemacht werden.