Umsatzsteuer-Voranmeldung - warten auf Bescheid

  • Hallo,

    ich klinke mich hier einfach mal ein, obwohl ich ein anderes Problem zum gleichen Thema habe.

    Ich habe mir eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung habe ich die Neugründung mit Juni 2019 angegeben, da ich ab da Strom produziere, bzw. die Anlage ab da in Betrieb ist. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung war ich guter Dinge, dass ich ja die Umsatzsteuer für den Kauf zurück erstattet bekomme. Im Mai habe ich der Instellationsfirma einen erheblichen Abschlag gezahlt und dann im Juni mit der Endrechnung den Rest. Nun habe ich vom FA nur den Umsatzsteueranteil von der Restsumme mit Abschlussrechnung im Juni erstattet bekommen. Ich habe zwar diesen Anteil schon überwiesen bekommen, bislang aber noch keinen Bescheid vom FA. Ich fürchte, dass ich beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einen furchtbaren Fehler begangen habe. Ich hätte vermutlich als Gründungsdatum den Mai angeben müssen, damit die Abschlagsrechnung berücksichtigt wird. Wie gesagt, einen Bescheid oder Nachricht habe ich noch nicht vom FA. Kann man den Fehler (falsches Gründungsdatum) noch heilen? Ist jemanden das Gleiche passiert?

    • Offizieller Beitrag

    Bitte die Forenregeln beachten und nicht einfach an irgend einen Thread dranhängen. Deshalb hier in ein neues Thema verschoben. Die Überschrift kannst Du nach Deinen Wünschen zum Inhalt des Themas anpassen.


    Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist wie die Umsatzsteuer-Jahreserklärung im Prinzip eine Selbsterklärung. Das bedeutet, dass diese nach § 168 Abgabenordnung (AO) mit Deiner Abgabe einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Absatz 1 AO gleichstehen. Du erhältst allenfalls eine Steuerabrechnung, wenn sich Änderungen der von Dir ermittelten Zahlen ergeben aufgrund anderer Ist-Zahlen in der Steuererhebung (Finanzkasse) ergeben bzw. ein Rotbetrag (Vorsteuerüberhang = Zustimmung) gegeben ist. Ein nach § 164 Absatz 2 AO geänderter Bescheid ergeht nur, wenn das FA von den von Dir erklärten Besteuerungsgrundlagen abweicht.

  • Wie hier häufig geraten wird: Telefonhörer in die Hand nehmen und anrufen, warum der erste Teil nicht erstattet wurde - auch Finanzbeamte sind Menschen und übersehen manchmal Erklärungen, zumal wenn diese vor der avisierten Aufnahme der Tätigkeit gemeldet wurden.