Hallo,
ich klinke mich hier einfach mal ein, obwohl ich ein anderes Problem zum gleichen Thema habe.
Ich habe mir eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung habe ich die Neugründung mit Juni 2019 angegeben, da ich ab da Strom produziere, bzw. die Anlage ab da in Betrieb ist. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung war ich guter Dinge, dass ich ja die Umsatzsteuer für den Kauf zurück erstattet bekomme. Im Mai habe ich der Instellationsfirma einen erheblichen Abschlag gezahlt und dann im Juni mit der Endrechnung den Rest. Nun habe ich vom FA nur den Umsatzsteueranteil von der Restsumme mit Abschlussrechnung im Juni erstattet bekommen. Ich habe zwar diesen Anteil schon überwiesen bekommen, bislang aber noch keinen Bescheid vom FA. Ich fürchte, dass ich beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einen furchtbaren Fehler begangen habe. Ich hätte vermutlich als Gründungsdatum den Mai angeben müssen, damit die Abschlagsrechnung berücksichtigt wird. Wie gesagt, einen Bescheid oder Nachricht habe ich noch nicht vom FA. Kann man den Fehler (falsches Gründungsdatum) noch heilen? Ist jemanden das Gleiche passiert?