Gutschriftsrechnung über Lieferung Inland Reverse charge §13b

  • Guten morgen
    ich habe folgendes Problem.

    Ich bekomme Gutschriftrechnungen von einem Inländischen Vertragspartner. Es läuft so ab, ich bringe ihm Waren (Schrott) für die ich selber keine Eingangsrechnung oder sonstiges habe.

    Durch die Abgabe dort, erhalte ich eine Gutschrift und bekomme Betrag X ausgezahlt. Somit habe ich einen Bareingang in meiner Kasse.


    Nun zu meinem Problem. Ich bin in dem Moment Steuerschuldner. Sprich der Steuerschuldner ist der Leistungsempfänger (ich).

    Ich weiß nicht wie ich das buchen soll, denn egal was ich anklicke (Erlöse 19 %) wird immer vom "Nettobetrag" die Steuer abgezogen. Ich kann doch nicht jedesmal erst selbstständig den Bruttobetrag ausrechnen. Gebe ich Konto 8337 ein wird gar keine Steuer berechnet.
    Ich bin mittlerweile am verzweifeln.


    ***P.S.: SAMM hat den Threadtitel angepasst*** Buchungen Gutschriften

    • Offizieller Beitrag

    Hallo hexedei,


    Da ist ein Denkfehler drinnen!


    Steuerschuldner bist nicht Du, sondern nach § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG der Leistungsempfänger (der Schrottwaren). Der Empfänger der Lieferung rechnet die Umsatzsteuer aus und führt sie ab und kann gleichzeitig Vorsteuer ziehen.


    Würdest DU eine Netto Rechnung über Schrottlieferung ausstellen, kommt folgendes abweichende Erlöskonto zum Zuge
    "Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet": Position USTVA: 60 Skr03: Konto 8037 offen, mit Zahlung wird gebucht auf 8337.

    So und nun ist es umgekehrt:

    Der Empfänger der Schrottwaren stellt Dir eine Gutschriftsrechnung aus. Seine Ausgabe bucht er in Mein Büro auf Konto 3120 Bauleistungen, Metallwaren eines im Inland ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer KZ 67 und 19 % Umsatzsteuer KZ 84/ 85 Reverse charge § 13b = Nullsummenspiel


    Der Gutschriftersteller hat nebenbei erwähnt auch deine Rechnungspflichten zu beachten. Deine Steuernummer beziehungsweise UST ID muß angegeben werden. Auch muß der Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaftauf auf die Gutschriftsrechnung.


    Als Lieferer meldest Du den Verkaufsumsatz der Gutschriftsrechnung in Kennziffer 60 der Umsatzsteuervoranmeldung USTVA (im Netto): Steuerpflichtige Umsätze im Sinne des § 13b UStG für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet.

    Du buchst auf Erhaltene Anzahlungen für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet auf Konto 1713


    Gehe in > Stammdaten > Finanzbuchhatung > Kontenplan bearbeiten 1713 Rechtsklick > Bearbeiten um das Konto 1713 auf Standard sichtbar zu stellen. Jetzt kannst Du direkt darauf buchen.


    Wechsel über > Stammdaten > Meine Firma > Einstellungen > Steuereinstellungen Verbuchungsart auf Steuervariante 3 ( Vorbedingung).




  • Danke für Deine Antwort. Ich bin gerade mehr als geschockt. Wir haben den Steuerberater gefeuert, da wir das Gefühl hatten das irgendetwas falsch läuft.
    Mit Deiner Aussage weiß ich jetzt das wir 5 Jahre lang zu viele Steuern bezahlt haben, da er die oben genannten Rechnungen immer nochmals versteuert hat.

    • Offizieller Beitrag

    Mit Deiner Aussage weiß ich jetzt das wir 5 Jahre lang zu viele Steuern bezahlt haben, da er die oben genannten Rechnungen immer nochmals versteuert hat.

    Überprüfe, ob der StB die USt versteuert aber aber auch gleichzeitig als Vorsteuer in KZ 67 abgezogen hat,

    so dass sich null Zahlung ergibt?