Steuer nach §32 EStG Unterschiede zum Finanzamt

  • Ich habe meine Erklärung vom Finanzamt für 2018 zurück erhalten, allerdings weichen die werde bei "Steuer nach §32 EStG" deutlich von den Ermittelten werden von WISO ab. Kann ich im Programm irgendwo erkennen welche Werte das Finanzamt ermittelt hat?


    Steuerbescheinigungen hatte ich alle nachgereicht.


    Kann man auch einfach Einspruch einlegen, daß Sie den Bescheid nochmals überprüfen oder muß ein genauer Grund angebeben werden?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe meine Erklärung vom Finanzamt für 2018 zurück erhalten, allerdings weichen die werde bei "Steuer nach §32 EStG" deutlich von den Ermittelten werden von WISO ab. Kann ich im Programm irgendwo erkennen welche Werte das Finanzamt ermittelt hat?

    Bei beantragter Bescheiddatenrückübermittlung sind die darstellbaren Summen in der Steuerberechnung nachvollziehbar. Ansonsten sollten doch, wie immer, die regelmäßig umfangreichen Erläuterungen des FA Aufklärung geben.


    Kann man auch einfach Einspruch einlegen, daß Sie den Bescheid nochmals überprüfen oder muß ein genauer Grund angebeben werden?

    Ein Einspruch ist zu begründen. Und es reicht nicht, nur anzugeben, dass die Berechnung eines Steuerprogramms von der des FA abweicht.

  • Ich glaube ich habe den Fehler gefunden, bei einer Steuerbescheinigung wurde der Bertrag aus "

    Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht vom Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen aus ausländischen Investmentfonds im Sinne des §7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InStg 2004 ....." nicht von den Kapitalerträgen abgezogen.


    In den Erläuterungen steht folgendes

    Bei der Berechnung der Einkommenssteuer auf Kapitaleinkünfte nach §32 Abs. 1 EStG wurden die von Ihnen geltend gemachten anrechenbaren ausländischen Steuern in Höhe von XXX € berücksichtigt; ggf. konnte eine vollständige Anrechnung, z.B. aufgrund vorhandener Verluste, nicht erfolgen.



    Wie kann ich dies nun am besten begründen?

  • Es liegt doch nicht nur an den oberen Daten sondern ist noch etwas anderes.


    Wie formuliere ich den Einspruch am sinnvollsten wenn ich nicht weiß was genau in den Steuer nach §32 EStG falsch ist?

    • Offizieller Beitrag

    Wie formuliere ich den Einspruch am sinnvollsten wenn ich nicht weiß was genau in den Steuer nach §32 EStG falsch ist?

    Dir ist klar, dass die Beantwortung dieser Frage eine dem Forum nicht gestattete steuerliche Beratung wäre?

  • Ich glaube ich habe den Fehler gefunden, bei einer Steuerbescheinigung wurde der Bertrag aus "

    Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht vom Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen aus ausländischen Investmentfonds im Sinne des §7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InStg 2004 ....." nicht von den Kapitalerträgen abgezogen.

    Dann schildere den Sachverhalt, wie er deiner Meinung nach zu berücksichtigen sei.

    • Offizieller Beitrag

    Der Betrag von 1.000 € muss von den eigentlichen Kapitalerträgen abgezogen werden.


    Steht z.B. in Zeile 7 der Anlage KAP linke Spalte 10.000 € trägt man dann in Zeile 7 rechte Spalte 9.000 € ein.