Aufforderung zur Abgabe Steuererklärung 2013

  • Guten Tag,


    ich mache seit Jahr und Tag meine Steuererklärung mit dem Wiso-Sparbuch. Nun hat mein z.Z. noch ohne eigenes Einkommen studierender Sohn ein Schreiben vom Finanzamt bekommen: Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung für 2013 (!). Begründung: §149 AO. Keine weitere Erläuterung - keine Rechtsbelehrung. Frist 15.10.. Mein Sohn war bis zum 30.9.2013 Zeitsoldat und hat am 1.10.13 das Studium begonnen.


    Zwei Fragen hätte ich:

    Kann man gegen diese unsinnige Aufforderung Einspruch einlegen? Ein entsprechendes Schreiben kann ich im Programm nicht finden. Ist das nicht längst verjährt nach über 5 Jahren???


    Wenn nein: Ich habe angefangen, seine Daten in das Sparbuch 2014 einzugeben. Dabei ist das Problem, daß ich nicht weiß, wo und wie ich im Sparbuch die Studienausgaben und die dann ja auch selbst zu zahlende Krankenversicherung ab 1.10. eintragen kann.


    Außerdem kommt die Aufforderung vom FA Tempelhof, obwohl die Steuerbescheinigung 2013 das FA Strausberg (grdstzl. zuständig für Bundeswehr) ausweist.


    Gibt es Hilfe gegen diesen Unsinn oder sind wir dem Moloch ausgeliefert, der lieber arme Studenten jagt statt Millionaros?


    MfG Lutz

    • Offizieller Beitrag

    Dabei ist das Problem, daß ich nicht weiß, wo und wie ich im Sparbuch die Studienausgaben ...

    Das kommt auf den Sachverhalt an, lässt sich aber über die erweiterte Forumssuche unschwer verifizieren.


    ... und die dann ja auch selbst zu zahlende Krankenversicherung ab 1.10. eintragen kann.

    Vorsorgeaufwendungen natürlich, sofern diese nicht bereits bei Euch als Eltern in der ESt-Erklärung gelandet sind (bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen diesbezüglich).


    Nun hat mein z.Z. noch ohne eigenes Einkommen studierender Sohn ein Schreiben vom Finanzamt bekommen: Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung für 2013 (!). Begründung: §149 AO. Keine weitere Erläuterung - keine Rechtsbelehrung. Frist 15.10.

    Die Begründung ist doch ausreichend, denn er ist mit Sicherheit als Pflichtveranlagung anzusehen und dafür ergeht immer zu Beginn des Folgejahres die öffentliche Aufforderung in Rundfunk, Fernsehen und Druckpresse.


    Mein Sohn war bis zum 30.9.2013 Zeitsoldat ...

    Mit Sicherheit ja bei kostenloser Heilfürsorge und somit laut Eintragungen in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung ein Fall der Mindestvorsorgepauschale und mangels eigener Aufwendungen diesbezüglich auch eine Pflichtveranlagung i.S. § 46 Absatz 2 Nr. 3 EStG .


    Gibt es Hilfe gegen diesen Unsinn oder sind wir dem Moloch ausgeliefert, der lieber arme Studenten jagt statt Millionaros?

    Bitte mäßige Deinen Ton etwas. Das ist nicht der Stil hier im Forum. Im Übrigen gilt das Einkommensteuerrecht für alle Steuerbürger in gleichem Maße und nicht nur für die vermeintlich Reichen 1%.

  • 1. Schritt: Sohn -nicht Sie- sollte bei FA Tempelhof anrufen und fragen: warum? Es wird wohl so sein, dass eine Pflichtveranlagung vorliegt!


    2. Schritt: wenn FA sagt, dass Abgabe erforderlich, sollte der Sohn die Erklärung machen!


    Lia

    • Offizieller Beitrag

    1. Schritt: Sohn -nicht Sie- sollte bei FA Tempelhof anrufen und fragen: warum? Es wird wohl so sein, dass eine Pflichtveranlagung vorliegt!

    Steuerklasse 1 ohne sonstige Einnahmen sind m.W. eben keine Pflichtveranlagungen, oder?

    Bitte beide lesen:

    Nun hat mein z.Z. noch ohne eigenes Einkommen studierender Sohn ein Schreiben vom Finanzamt bekommen: Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung für 2013 (!). Begründung: §149 AO. Keine weitere Erläuterung - keine Rechtsbelehrung. Frist 15.10.

    Die Begründung ist doch ausreichend, denn er ist mit Sicherheit als Pflichtveranlagung anzusehen und dafür ergeht immer zu Beginn des Folgejahres die öffentliche Aufforderung in Rundfunk, Fernsehen und Druckpresse.


    Mein Sohn war bis zum 30.9.2013 Zeitsoldat ...

    Mit Sicherheit ja bei kostenloser Heilfürsorge und somit laut Eintragungen in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung ein Fall der Mindestvorsorgepauschale und mangels eigener Aufwendungen diesbezüglich auch eine Pflichtveranlagung i.S. § 46 Absatz 2 Nr. 3 EStG .


    2. Schritt: wenn FA sagt, dass Abgabe erforderlich, sollte der Sohn die Erklärung machen!

    Das hat das FA schon mit der Aufforderung zur Erklärungsabgabe gemacht (siehe Zitat vorher).

    • Offizieller Beitrag

    Steuerklasse 1 ohne sonstige Einnahmen sind m.W. eben keine Pflichtveranlagungen, oder?

    Mein Sohn war bis zum 30.9.2013 Zeitsoldat

    Und noch einmal zur Klarstellung: Im Prinzip ist jede beamtete Person mit freier Heilfürsorge seit Einführung der Mindestvorsorgepauschale (Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung) ein Fall der Pflichtveranlagung nach der o.g. Vorschrift. Und wie man sieht, werden von den Finanzämtern jetzt die Listen abgearbeitet. Und da greifen ggf. eben auch die verlängerten Festsetzungsfristen des § 169 Absatz 2 Satz 2 AO (Abgabenordnung).