Steuerpflicht Umsätze für Kleinunternehmer können nicht per Elster übermittelt werden

  • Hallo zusammen


    Ich habe ein Problem mit der Elster Übermittlung an das Finanzamt. Jedesmal wenn ich es Sende will ,kommt eine Fehler Meldung Steuerpflichte Umsätze für Kleinunternehmer können nicht übermittelt werden bitte korrigieren.

    aber wenn ich alles auf Null setze geht es auch nicht?

    Da die Termin Abgabe immer näher rückt bitte ich um Hilfe was man tun kann um diese zu übermitteln?

    Vielen Dank für Mithilfe


    Conway65

    • Offizieller Beitrag

    Es wäre vielleicht hilfreich, wenn Du den Programmhinweis hier als Screens anhängst und dann auch über Screens darstellst, was Du an welcher Stelle des Programms bezüglich Kleinunternehmerregelung und Umsätzen im Rahmen dieser Tätigkeit angegeben hast.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast in den Grundangaben zu Deinem Betrieb angegeben, dass Du Kleinunternehmer i.S. § 19 Absatz 1 UStG bist. Und das beißt sich nun einmal ein bisschen mit regulären Umsätzen zu 19%. Entweder oder.


    Bist Du nun Kleinunternehmer i.S.d. § 19 Absatz 1 UStG oder bist Du nur ein "kleiner" Unternehmer mit geringem Umsatz und hast auf die Anwendung des § 19 Absatz 1 UStG verzichtet?


    Genau das musst Du richtig abarbeiten.

  • Und das beißt sich nun einmal ein bisschen mit regulären Umsätzen zu 19%. Entweder oder.

    so einfach ist das nicht:


    Zitat

    Wenn Kleinunternehmer am internationalen Geschäftsleben teilnehmen, gelten sie grundsätzlich als ganz normale Unternehmer. Vereinfachungen oder andere Privilegien können sie nicht in Anspruch nehmen. Wer Waren und Dienstleistungen im Ausland einkauft oder verkauft, muss die Vorschriften des internationalen Umsatzsteuerrechts beachten.


    Und auch Haufe schreibt


    Zitat

    Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Kleinunternehmer generell von der Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung befreit.

    Jeder Unternehmer, der vom Finanzamt zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung aufgefordert wird, muss dieser Aufforderung folgen. Die Umsatzsteuer-Jahreserklärungen sehen daher auch entsprechende Eintragungsfelder für Kleinunternehmer vor.

    • Offizieller Beitrag

    Darum geht es doch gar nicht. Es geht um den Widerspruch in sich, sich als Kleinunternehmer i.S. § 19 Absatz 1 UStG zu bewerten und gleichzeitig normale Umsätze zum Regelsteuersatz anzugeben (siehe Screen des TE #3).

    • Offizieller Beitrag

    Schreibt der TE irgend etwas von

    Bei Grenzüberschreitendem/Internationalem Geschäftsverkehr

    oder

    Und wenn der TE einen Umsatz im Ausland getätigt hat,

    ?

    • Offizieller Beitrag

    siehst Du, das ist es eben.

    Vielleicht lässt Du @Conway65 erst einmal die Nachfragen beantworten bevor Du um zig Ecken Vermutungen anstellst. Wem bringt das etwas? Er soll die Frage beantworten, dann wissen wir mehr:

    Du hast in den Grundangaben zu Deinem Betrieb angegeben, dass Du Kleinunternehmer i.S. § 19 Absatz 1 UStG bist. Und das beißt sich nun einmal ein bisschen mit regulären Umsätzen zu 19%. Entweder oder.


    Bist Du nun Kleinunternehmer i.S.d. § 19 Absatz 1 UStG oder bist Du nur ein "kleiner" Unternehmer mit geringem Umsatz und hast auf die Anwendung des § 19 Absatz 1 UStG verzichtet?