Grundsteuer - Verrechnungskonto v. Eigent. dir. getr. Kosten

  • Hallo zusammen,


    ich versuche schon länger, folgenden Umstand "aufzulösen":


    Grundsteuern, die von Mietern in zwei Eigentumswohnungen zu zahlen sind, habe ich bislang auf das Verrechnungskonto "von Eigentümern direkt getragene Kosten" gebucht. Die Grundsteuern lassen sich dann auch wunderbar auf die Mieter "laut Abrechnung" verteilen, die Eigentümer bekommen nichts in Rechnung gestellt.


    Nun läuft das Verrechnungskonto natürlich auf einen negativen Betrag aus, sagen wir -350 € für 2018. Das schleppe ich dann für 2019 noch mit mir herum und bin inzwischen auf dem Konto bei -700 € für 2019 angekommen. De facto gehören die Beträge natürlich nicht in die Ausgabe "Kontobewegungen Hausgeld" (zu erzeugen über "Abrechnungen" => "Hausgeldabrechnung" => eine der Seiten enthält dann die Kontobewegungen), sie werden dort aber dargestellt.


    Gibt es eine Möglichkeit, wie ich diese Zahlungen umbuchen oder weiterleiten kann? Oder gibt es eine ganz andere Möglichkeit?


    Für Anregungen bin ich sehr dankbar.


    Viele Grüße aus NRW :)

  • Da keiner eine Idee für mich hat... eventuell ließe sich das so machen, dass die Grundsteuer, die die über die Nebenkostenabrechnung von den Mietern zu zahlen ist, sozusagen über die Nachzahlung einzubuchen ist und damit ausgebucht wird?


    Was haltet ihr denn von diesem Ansatz?

  • Ich mach das über das Bankkonto "durchlaufender Posten". Das geht dann, wenn das Hauskonto der Liegenschaft getrennt ist von deinem persönlichen Konto, auf welchem die Mietzahlungen eingehen und z.b. auch die Grundsteuer bezahlt wird.

    De facto gehören die Beträge natürlich nicht in die Ausgabe "Kontobewegungen Hausgeld" (zu erzeugen über "Abrechnungen" => "Hausgeldabrechnung" => eine der Seiten enthält dann die Kontobewegungen), sie werden dort aber dargestellt.

    Wenn Du aber alles über ein Konto machst, musst Du Klimmzüge machen...und solltest es schnellstens bereinigen.

    Du musst für die Abrechnung nicht zwingend auch alle Hausgeldkontobuchungen ausgeben...geht die Eigentümer auch nicht unbedingt etwas an.

    Aber klar, zahlst Du solche "privaten Beträge" vom Hausgeldkonto musst Du es irgendwo ausweisen und erklären....

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P